Stadt verbietet das Rauchen auf Spielplätzen / Silvesterböllerei wird eingeschränkt
Gütersloh. Die Stadt Gütersloh wird ab 1. Juni das Rauchen auf Kinderspielplätzen verbieten. "Eine solche Regelung ist überfällig", sagt Thomas Habig, Leiter des Fachbereiches Ordnung der Stadt. Das Rauchverbot ist Teil der "Ordnungsbehördlichen Verordnung", die in veränderter Form dann in Kraft tritt und die der Rat in seiner heutigen Sitzung wohl verabschieden wird.
"Unser Ziel ist es, die Gütersloher Kinder besser zu schützen", sagte Habig. Nicht ordnungsgemäß entsorgte Zigarettenreste bedrohten die Gesundheit. Nach einer Studie der Bundeshauptstadt Berlin ist Nikotin mittlerweile die zweithäufigste Vergiftungsursache bei Kindern. Immer wieder komme es vor, dass sich Kinder der Gefahren nicht bewusst sind und sich Stummel in den Mund stecken.
Mit Inkrafttreten der Verordnung erübrigt es sich, gesonderte Schilder auf den Kinderspielplätzen aufzustellen. Freilich will die Stadt im Mai/Juni mit Hilfe von Öffentlichkeitsmaßnahmen auf das neue Rauchverbot hinweisen. Wer dagegen verstoße, müsse mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen, so Habig.
Daneben führt die Stadt eine weitere neue Regelung ein: Silvesterböller dürfen künftig nur noch zwei Stunden vor und eine Stunde nach Mitternacht gezündet werden. Vor allem die Polizei hatte sich dafür stark gemacht. "Es hat immer wieder Beschwerden über unkontrollierte Böllerei gegeben", sagte Habig. "Laut Sprengstoffgesetz hatte die Polizei bislang kaum Handhabe dagegen und konnte nur ermahnen. Mit Hilfe der neuen Regelung wollen wir diese Exzesse nun eindämmen."
Gütersloh macht sich damit die Möglichkeit zunutze, wonach Kommunen für "Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller)" in Wohnsiedlungen strenger gefasste Regelungen treffen können. War es bislang erlaubt, Silvester und Neujahr rund um die Uhr zu böllern, also 48 Stunden lang, müssen sich die Gütersloher fortan mit drei Stunden bescheiden; leise Feuerwerkskörper, beispielsweise Raketen, sind davon ausgenommen.
Neu in die Verordnung aufgenommen wurde auch das "Verbot des Ausschüttens jeglicher Schmutz- und Abwässer". In der Vergangenheit, so Habig, sei gerade bei Festen und Veranstaltungen oft festgestellt worden, dass Menschen das schmutzige Wasser einfach auf Straßen und Gehwegen ausschütteten. "Ab Juni ist dafür ein Bußgeld fällig."