Die Geschichte einer Rentnerin und eines Nissans, den es eigentlich gar nicht gibt
Gütersloh. Seine 17 Jahre sieht man dem Nissan nicht an. Der türkisfarbene Lack ist mit der Zeit ein wenig stumpf geworden, hier und da eine Blessur, ein wenig Rost, sonst nichts. Seine TÜV-Prüfung im April würde er glänzend bestehen. Trotzdem sind die aktiven Tage des Nissans gezählt. Nach dem Tod seines Besitzers ist er herrenlos. Er darf weder verkauft, noch gefahren, noch verschrottet, noch stillgelegt werden. Rein rechtlich gesehen existiert er nicht einmal.
Die Geschichte ist so bizarr, dass selbst Fachbehörden wie das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt und das Amtsgericht ratlos sind. Vor 17 Jahren hatte B. seiner Lebensgefährtin Charlotte Brummund den Nissan überlassen. Die heute 70-Jährige hat ihn mit Hingabe gepflegt, er hat es ihr mit Zuverlässigkeit gedankt. Unter seine Fußmatten legte sie stets ein paar Zeitungsblätter, um ihn vor Feuchtigkeit zu schützen.
Als B. 2008 starb, hinterließ er nicht viel mehr als Schulden und den Nissan, dessen Wert heute auf 350 Euro taxiert ist. Die gesetzliche Erbin, die Schwester von B., wollte weder die Schulden noch den Nissan.
Auf den legt aber Charlotte Brummund höchsten Wert. Die 70-Jährige braucht ihn, um ihre Enkelkinder zu besuchen und um ihre schmale Rente im Sommer durch den Verkauf von Erdbeeren aufzubessern. "Außerdem hat er für mich einen hohen einen ideellen Wert."
Sie hätte "ihren" Nissan wohl weiter fahren können, wenn nicht der Fahrzeugbrief spurlos verschwunden wäre. Walter Stieg, Leiter des Straßenverkehrsamt: "Wer uns Brief und Schein vorlegt, gilt als verfügungsberechtigt."
In diesem Fall jedoch müsse er den Schein und die Kennzeichen sehen, sowie eine Bescheinigung des Nachlassgerichts, dass keine Erben vorhanden sind, plus eine notarielle Bestätigung, die Frau Brummund als verfügungsberechtigt ausweist. Erst dann könne man ein so genanntes Aufbietungsverfahren einleiten, um sicherzustellen, dass der Brief nicht etwa im Tresor einer Bank als Sicherheit hinterlegt wurde.
Mehrfach sprach Charlotte Brummund beim Nachlassgericht vor, zuletzt sogar mit der Schwester von B., die ihren Verzicht nochmal erklärte. Vergeblich. "Die Rechtspflegerin sagte mir, für so ein altes Auto würde sie keine Akte anlegen, nicht einmal einen Stift in die Hand nehmen", sagt Charlotte Brummund.
Amtsdirektor Edmund Rammert bezweifelt im NW-Gespräch, dass die Worte so gefallen seien, gibt der Rechtspflegerin in der Sache aber Recht. "Das Problem ist, dass es keine auffindbaren Erben gibt." Die Schwester habe das Erbe ausgeschlagen, andere Erben hätten sich nicht gemeldet und von den wenigen Gläubigern, bei denen B. offenbar mit geringen Beträgen in der Kreide stand, hätte niemand ein Verfahren beantragt.
Das Nachlassgericht könnte nun einen Nachlasspfleger bestellen, der den Verkauf des Pkw abwickele. "Bei einem Ferrari wäre das sinnvoll, bei diesem Auto wohl nicht." Die Kosten würden den Erlös überschreiten. Das gelte auch für die Feststellung des Erbrechts des Landes, das greift, wenn keine Erben auffindbar sind. Doch auch hier gelte das Argument der Verhältnismäßigkeit. Rammert: "Das Gericht kann nicht sagen, wem das Auto gehört, lediglich, dass es Frau Brummund nicht gehört." Denn B. habe es misslicherweise versäumt, ihr den Pkw zu Lebzeiten zu schenken.
Und mal ein Auge zudrücken? "Nein", sagt Rammert entsetzt. "Dann würde das Gericht ja in das Recht der unbekannten Erben eingreifen."
Was nun mit dem Nissan geschieht, weiß niemand. Er ist sozusagen ein Phantom. Charlotte Brummund kann ihn nicht einmal verschrotten, weil sie dafür Schein und Brief vorlegen muss. Weiterfahren ist verboten, da die Versicherung für den Vertrag den Brief braucht. Und im "öffentlichen Verkehrsraum", also auf einem Parkplatz abstellen? "Wenn Frau Brummund als letzte Nutzerin ermittelt wird, erhält sie ein Bußgeld", sagt Thomas Habig, Fachbereichsleiter Ordnung. Auch er bedauert die "missliche" Lage. Selbst wenn die Stadt den Nissan sicherstellen würde, könnte Charlotte Brummund ihn der Stadt nicht einmal abkaufen. "Wir sind nicht Eigentümer", sagt Habig.
Für die Behörden ist der Vorgang abgeschlossen. Für Charlotte Brummund beginnen die Probleme. Sie besitzt nicht einmal eine Garage, um den Nissan "endzulagern".