Kreis Gütersloh. Airbag, ABS, ESP Kurvenlicht oder elektronische Feststellbremse: Sicherheit steht bei der Entwicklung neuer Fahrzeugmodelle an erster Stelle - ebenso wie Umweltfreundlichkeit. Seit rund 25 Jahren ist für Autohalter deshalb die Abgasuntersuchung (ASU, AU) Pflicht. Ab 1. Januar 2010 verschwindet die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Was bereits 2006 durch die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung beschlossen wurde, wird ab dem nächsten Jahr umgesetzt: "Die AU ist ab Januar Pflichtbestandteil der Hauptuntersuchung", erläutert Wilhelm Schauf, Abteilungsleiter Prüfwesen bei der Prüforganisation Dekra. Als Untersuchung des Motormanagement-Abgasreinigungssystems muss dann bei jeder Hauptuntersuchung ein Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Abgasuntersuchung vorliegen. Zwar kann der Fahrzeughalter sie weiterhin als eigenständige Kontrolle unabhängig von der Hauptuntersuchung bei Werkstätten und Prüfungsstellen durchführen lassen, sie darf allerdings "nicht länger als drei Monate vor der Hauptuntersuchung zurückliegen".
Aber nicht nur die AU wird in die Hauptuntersuchung integriert, eine weitere Kontrolle kommt hinzu: die Untersuchung der elektronischen Komponenten für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1. April 2006. "Früher war das ein Ergänzungsuntersuchungspunkt, jetzt ist sie Pflichtbestandteil", informiert Schauf. Nicht ohne Grund, kennt doch der Prüfkatalog der Hauptuntersuchung derzeit an die 140 Prüfpunkte, ein Großteil davon Elektronik: ob Antiblockiersystem, Airbag, elektronische Feststellbremse, Xenonscheinwerfer oder sogar - wie bei der neuesten E-Klasse von Mercedes - ein Wachrüttelsystem gegen Sekundenschlaf. "Die Elektronik wird von den Kontrolleuren mit einem kleinen Taschencomputer geprüft", erläutert der Leiter der Dekra-Außenstelle Gütersloh, Werner Sickmann. Über einen Typ-Schlüssel könne der erkennen, welche Elektronikkomponenten in dem jeweiligen Modell überhaupt verbaut sein könnten.
Damit die Prüforganisationen über die ständig wachsende Zahl elektronischer Zusatzteile noch einen Überblick haben, haben rund zehn von ihnen die Fahrzeugsystemdaten GmbH (FDS) mit Sitz in Dresden gegründet. "Die FDS sammelt die Daten, bereitet sie auf und stellt sie den Werkstätten zur Verfügung", so Schauf. Doch noch mehr: "Jeder Hersteller ist dazu verpflichtet, der FDS mindestens ein halbes Jahr nach der Markteinführung eines neuen Fahrzeugmodells zu melden, welche Elektronik im Auto steckt." Nur so könne die wachsende Komplexität der Modelle bewältigt werden.Durch die Zusammenlegung der AU mit der Hauptuntersuchung und die zusätzliche Elektroniküberprüfung ändert sich für den Fahrzeughalter vor allem eines: die Wartezeit. "Rund 30 Minuten länger", schätzt Sickmann, werde die Hauptuntersuchung künftig dauern.
Die Kosten für die erweiterte Prüfung werden angepasst, grundlegend teurer werde die HU aber nicht, versichert der Fachmann. Unterschiede gebe es nur zwischen älteren und neueren Modellen: "Für AU und HU sind das rund 90 Euro für ältere, bei neueren Autos liegt der Preis bei ungefähr 74 Euro", informiert er. Die Preise könnten allerdings je nach Werkstatt oder Prüfstelle variieren. Zu sehen ist die sechseckige AU-Plakette vorerst noch - die letzten werden noch bis zum 31. Dezember aufgeklebt. Zu sehen sind sie dann noch bis zum Ende der Gültigkeit im Jahr 2013.