Gütersloh. Die Sparkasse Gütersloh hat am Mittwoch einen weiteren Rechtsstreit beigelegt. Im Streit um einen gekündigten Kredit einigte sie sich vor dem Oberlandesgericht Hamm mit ihrer Kundin Hedwig Reckendrees auf einen Vergleich. Die Sparkasse verzichtet auf mehrere hunderttausend Euro.
Der Fall datiert einige Jahre zurück. Die Sparkasse hatte der Geschäftsfrau Reckendrees einen Millionenkredit aufgekündigt, jedoch geschah dies, so ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld, treu- und vertragswidrig. Die Sparkasse sah dies freilich anders und ging in Berufung - mit eher bescheidenem Ergebnis, wie sich jetzt herausstellte.
In seiner Revisionsverhandlung am Mittwoch stellte das OLG das Bielefelder Urteil von damals keineswegs in Frage. Es unterbreitete einen Vergleichsvorschlag, dem beide Seiten zustimmten: Demnach stellt die Sparkasse Hedwig Reckendrees für die vergangenen fünf Jahre weder Zinsen noch Tilgung in Rechnung. Laut Ernst August Bach (Hannover), Rechtsanwalt von Reckendrees, entspricht das einer Summe von rund 250.000 Euro. Ferner wird das Darlehen von 550.000 Euro über eine Laufzeit von zehn Jahren zu vier Prozent effektivem Jahreszins verlängert. Reckendrees wird überdies die Möglichkeit eingeräumt, bis Mitte Juni eine Umschuldung zu einer anderen Bank vorzunehmen und das Darlehen bei der Sparkasse für einen Betrag von 490.000 Euro auszulösen; ihr würden damit weitere 60.000 Euro erlassen. Sollte es dazu kommen, verzichtet die Sparkasse also in Summe auf circa 310.000 Euro.
Im Gegenzug erklärte sich die 61-jährige Unternehmerin bereit, auf Schadensersatz zu verzichten. Sie hatte 900.000 Euro gefordert. Nach Kündigung des Darlehens war sie eigenen Angaben zufolge in wirtschaftliche Not geraten. Zugleich verpflichtete sich Reckendrees, keine öffentlichen Vorwürfe mehr gegen die Sparkasse zu erheben.
"Das ist sicherlich kein Vergleich, bei dem wir vor Begeisterung in die Luft springen, aber wir sind froh, dass die Sache vom Tisch ist", sagte Sparkassenvorstand Jörg Hoffend. Das Ergebnis sei wirtschaftlich vertretbar, beide Seiten hätten ihr Gesicht gewahrt. Hoffend verwies darauf, dass die Frage, ob die Darlehenskündigung rechtens war oder nicht, ungeklärt blieb.
Reckendrees und ihr Anwalt Bach sehen sich durch den Vergleich indes bestätigt. "Es ist deutlich geworden, dass das Urteil des Landgerichtes richtig war und die Sparkasse keinen Grund hatte, den Kredit zu kündigen", sagte Bach. Die Zugeständnisse der Bank entsprächen etwa dem, was in einem Urteil zu erwarten gewesen wäre.
Vor einem Jahr hatte sich der neue Sparkassenvorstand bereits mit Reinhard Diekmannshenke per Vergleich geeinigt. Schwebend ist noch das Verfahren mit Dieter Lohmann um die Altfiliale in der Königstraße.