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12.03.2010
GÜTERSLOH
Landrat Adenauer "kassierte" kräftig nebenher
Kritik vom Bund der Steuerzahler
VON ULLRICH WEILAND

Hat alles überprüfen lassen | FOTO: RVO

Kreis Gütersloh. Mit den nicht unerheblichen Nebeneinkünften von Landrat Sven-Georg Adenauer befasste sich am Montag auch der Kreistag, allerdings im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, obwohl die Sozialdemokraten gern öffentlich darüber diskutiert hätten. Adenauer blieb allerdings hart: "Das ist eine Personalangelegenheit und Personalangelegenheiten werden – egal um wen es sich handelt – im nichtöffentlichen Teil beraten."

Konkret ging es um 23.763,33 Euro, die der Landrat im vergangenen Jahr zusätzlich "kassiert" hatte. Nach der Nebentätigkeitsverordnung des Landes hätte Adenauer eigentlich nur 6.000 Euro davon für sich privat behalten dürfen, den Rest hätte er an den Kreis weitergeben müssen.

Die Rechtsabteilung des Kreises und Kreisdirektor Christian Jung kamen allerdings zu einem anderen Ergebnis. Die 13.115,07 Euro, die Adenauer 2009 als Mitglied des Aufsichtsrates der RWE AG bekommen hatte, werteten sie nämlich nicht als Nebentätigkeit. Adenauer habe diesem Gremium nicht als Landrat, sondern als Privatperson angehört. Deshalb dürfe er das Geld behalten.

"Durch Funktion ins Gremium gekommen"

Der Bund der Steuerzahler sieht das allerdings ganz anders. Doris Meierjohann aus dem Bielefelder Büro: "Adenauer wäre sicherlich nie Mitglied dieses Aufsichtsrates geworden, wäre er nicht der Landrat des Kreises Gütersloh. Er ist durch seine Funktion in dieses Gremium gekommen, um die Interessen der Bürger wahrzunehmen. Es gibt diese Grenze von 6.000 Euro und an die sollten sich Politiker und Verwaltungsmitarbeiter halten."

Hinzu kommen weitere rund 2.700 Euro, die der Landrat als Mitglied des Aufsichtsrates oder Beirates der KWH Halle (240 Euro), der Vereinigten Wasserversorgung (1.000 Euro) und der Eon Westfalen Weser AG (1.500 Euro) bezieht.

Letztendlich bleiben 7.908,26 Euro, von denen der Landrat 1.908,26 Euro an den Kreis abgibt und besagte 6.000 Euro für sich behält.

Darüber hinaus ist Sven-Georg Adenauer auch Mitglied in Sparkassen-Gremien in Halle, Wiedenbrück und Gütersloh. Auch diese Tätigkeit sah die Rechtsabteilung des Kreises Gütersloh nicht als Nebentätigkeit. Das heißt, dass Adenauer auch die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht an den Kreis abführen muss.

Juristische Klärung steht bevor

Auch in diesem Punkt ist der Bund der Steuerzahler anderer Ansicht. Doris Meierjohann: "Hier ist zurzeit ein Verfahren anhängig, das noch nicht entschieden ist." Im Rahmen dieses Verfahrens soll definitiv geklärt werden, ob die Gelder aus dieser Tätigkeit abgeführt werden müssen oder nicht.

Im kommenden Jahr wird Adenauer voraussichtlich geringere Einnahmen aus Nebentätigkeiten haben, denn die RWE AG ist im August vergangenen Jahres aufgelöst worden, mit ihr der Aufsichtsrat.

Das normale Gehalt eines Landrates liegt augenblicklich übrigens zwischen 7.000 und 8.000 Euro.

Kommentare
Auf dem Bild sieht er aber auch schlecht aus.

Man muss die Sozialdemokraten und ihre Helfershelfer verstehen. 23 Prozent bei einer Bundestagswahl, NRW ist christlich-liberal und immer noch ruft niemand nach der rettenden SPD. Da bleibt doch nur noch die permanente öffentliche Schmutzkampagne gegen alles und jeden, der kein SPD-Parteibuch hat. Aber liebe SPD: Es wird Euch nichts nützen, die Menschen kennen diese Methoden bereits seit vielen Jahren, gerade in NRW. Die Menschen im Kreis Gütersloh haben ihr Urteil über ihren Landrat klar und deutlich gesprochen: 56,7 Prozent. Von solchen Ergebnissen, liebe SPD, könnt Ihr solange träumen, wie Ihr Euch auf Schmutzkampagnen beschränkt und auf Sacharbeit verzichtet.

Das ist NRW-Vorwahlkampfgetöse vom feinsten. Und die (politische) Zielrichtung ist hier mehr als durchschaubar. Politiker sollten nach Leistung beurteilt werden. Nach der, die sie tatsächlich für ihre Bürgerinnen und Bürger erbringen. Was das Engagement eines Politikers in seiner Freizeit angeht, hat mit seiner Tätigkeit genausowenig zu tun, wie das Engagement eines Bürgers im Kaninchenzüchter-Verein. Entscheidend ist nur, ob Herr Landrat Adenauer seine Arbeit gut macht. Dafür ist er gewählt. Eine inhaltliche Kritik an seiner Arbeit gibt es nicht. Und was er über seinen Job hinaus macht, kann uns egal sein: Er ist Landrat, seine Arbeit als solcher wird nicht kritisiert. Ob er privat jetzt einen Aufsichtsratsposten hat oder am heimischen Swimming-Pool liegt - ist seine Sache. Er ist für seine Arbeit als Landrat gewählt worden - und ich sehe nicht, das er diese vernachlässigt. Alles andere - ist Sache des Landrates. Und: Solange die Juristen in der Rechtsabteilung Freigabe erteilen - kann man davon ausgehen, das alles legal ist. Auch als Landrat.

Lieber peter: 1tens: Ich bin kein Lobbyist 2tens - und als seit 26 Jahren überzeugter Sozialdemokrat hoffentlich unverdächtig, für die CDU Lobby-Arbeit zu machen. 3tens: Ich heisse Ludwig, nicht Konrad. Haben wir gerade Erhard mit Adenauer verwechselt? Mit geht es darum, das wir dem Amt eines Politikers und damit auch seiner Person Respekt gegenüberbringen. Sie werden mir sicherlich zustimmen, mit Verlaub, das wir nicht D.B. bei DSDS sind - oder?

Christian Konrad, mit Verlaub, Sie klingen wie ein Lobbyist...



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