Verl. Der Aufmerksamkeit einiger Bauarbeiter ist es zu verdanken, dass insgesamt sechs Würgeschlangen gestern aus einem verwahrlosten Bauernhaus an der Sender Straße in Verl im Kreis Gütersloh gerettet werden konnten. Die drei Schwarzkopfpythons, zwei Albinoklapperschlangen und eine bisher unbekannte Klapperschlangenart waren halbverhungert, zwei Tiere bereits verendet.
"Die größte Schlange ist mindestens drei Meter lang", berichtete Oberbrandmeister Björn Buschkamp von der Bielefelder Feuerwehr-Hauptstelle. Zusammen mit Vertretern des Fachbereichs Ordnung der Stadt Verl und zwei Amtstierärztinnen rückte der Fachmann gestern an, um die Tiere aus ihrer katastrophalen Lage zu befreien.
Doch für zwei Diamantklapperschlangen kam die Hilfe zu spät. "Sie waren leider bereits verendet." Auch der Zustand der anderen Tiere sei nicht gut gewesen. Zwar wurden die Schlangen in Terrarien gehalten, doch registriert – wie es nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 Vorschrift ist – waren sie nicht.
"Der Mieter ist als Halter von Chamäleons und Reptilien bekannt. Giftschlangen hatte er aber wohl nicht gemeldet", so Buschkamp. Mit einem Haken musste Buschkamp zuerst den Kopf der Tiere sichern, um sie dann an Schwanz und Kopf greifen und in Transportboxen setzen zu können.
"Zwei der Schlangen waren aus Hunger gereizt und haben ziemlich laut geklappert, der Rest aber war friedlich", berichtet der Oberbrandmeister nach der Rettung. Die Tiere, die normalerweise Mäuse oder Kaninchen gefüttert bekommen, müssten nun aufgepäppelt werden.
Alle sechs Schlangen wurden nach ihrer Rettung nach Bielefeld gebracht, wo sie in einem Tierladen zunächst unter Quarantäne gestellt "und auf Milben oder andere Krankheiten untersucht" werden.
Das zuständige Veterinäramt in Gütersloh war gestern für Informationen über die weitere Vorgehensweise in dem Fall nicht zu erreichen. Gegen Abend meldete sich der Besitzer dann aber bei den zuständigen Behörden. Er war durch Dritte von der Rettungsaktion der Schlangen informiert worden. Ob und mit welcher Strafe er zu rechnen hat muss in den nächsten Tagen geklärt werden. Sicher scheint, das der Tierhalter die Kosten für den Rettungseinsateinsatz übernehmen muss. Wie hoch die sind, ist bislang noch unklar.