Gütersloh/Bielefeld. Wegen Handels mit der beachtlichen Menge von 85,5 Kilo Marihuana ist der 23-jährige Gütersloher Frank G. (Name geändert) Mittwoch von der X. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dass der Angeklagte trotz der Höhe der Strafe noch gut davongekommen ist, beweist die Tatsache, dass der Staatsanwalt sieben Jahre und neun Monate Haft für G. beantragt hatte.
Als Grund für diese scheinbare Milde nannte Vorsitzende Jutta Albert das Urteil gegen G.s ehemaligen Geschäftspartner, den Großdealer Raoul H. aus Bielefeld. Der war, wie berichtet, am 6. Mai von einer anderen Strafkammer des Landgerichts "nur" zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, obwohl er über einen längeren Zeitraum als G. und sogar mit 180 Kilo Marihuana gehandelt hatte. Allerdings hatte er sich durch ein umfassendes Geständnis und Angaben zu seinen Mittätern die Vorteile der im Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Kronzeugenregelung gesichert.
Beide Strafen hätten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen, betonte Albert. Zudem drohe dem Angeklagten noch der Widerruf einer Bewährung von 21 Monaten Haft.
Frank G. und Raoul H. hatten sich 2005 in einer Diskothek kennengelernt, dann jahrelang aus den Augen verloren und im Frühjahr 2009 in Bielefeld wiedergetroffen. Raoul H. suchte damals einen neuen Marihuana-Lieferanten und der Angeklagte nahm dieses Angebot an. Etwa ab Ende April kaufte G. in mindestens 18 Fällen das Rauschgift im niederländischen Enschede ein und brachte es H. nach Bielefeld. Der übernahm es auf Kommissionsbasis und verkaufte es – natürlich mit Gewinn – an Zwischenhändler weiter.
Die Übergabe der Drogen fand auf konspirative Weise statt: Raoul H. stellte seinen Pkw auf einem Parkplatz in Brockhagen ab und entfernte sich. Frank G., der den Zweitschlüssel für das Fahrzeug besaß, packte das Marihuana in den Wagen. An diesen Drogengeschäften war noch ein dritter Mann beteiligt, der sich ebenfalls vor dem Bielefelder Landgericht zu verantworten hat.
In einem Punkt der Anklage sprach das Gericht Frank G. frei: der bandenmäßige Drogenhandel mit einem anderen Komplizen sei ihm nicht nachzuweisen gewesen, so die Vorsitzende.



















