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11.07.2010
GÜTERSLOH
In Schlafshorts zum Speicheltest
57-Jähriger bedroht Kripobeamte mit Messer / DNA in Polizeizelle abgenommen
VON ANETTE ISRINGHAUSEN

Entrüstet | FOTO: MARTINSCHLEDDE

Gütersloh. Axel Schöpf ist einer von 27 Männern, die sich geweigert haben, eine Speichelprobe zur Aufklärung des Mordes an Ingrid Amtenbrink abzugeben. Gegen ihn liegt ein richterlicher Beschluss zur zwangsweisen Entnahme vor. Am frühen Donnerstag haben ihn Polizeibeamte vollstreckt. Nicht ohne Widerstand. Schöpf zückte ein Messer, ein Polizeibeamter seine Pistole.

Die Kriminalpolizei war vorgewarnt. Schon zur Jahreswende 2009/2010 war Schöpf mehrfach von der Staatsanwaltschaft vorgeladen worden, da er die Speichelprobe vehement abgelehnt hatte. Die Termine nahm Schöpf nicht wahr. Vor der Kripo äußerte er mehrfach, sich mit allen Mitteln gegen eine zwangsweise Entnahme zur Wehr zu setzen. Die Drohung machte Schöpf jetzt wahr.

Mit drei Beamten erschien Martin Wowro, stellvertretender Leiter der Mordkommission, am Donnerstag morgen um 6 Uhr vor der Haustür von Schöpf. "Wir haben geklingelt, Herr Schöpf hat nicht geöffnet, sondern uns von seinem Wohnungsfenster aus der ersten Etage zugerufen, dass er keine Probe abgeben werde." Fast eine Dreiviertelstunde habe das lautstarke Gespräch gedauert, in dem Schöpf wieder und wieder erläuterte, dass er eine Speicherung seiner DNA befürchte und damit einen Missbrauch seiner Daten.

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Schließlich riss den Beamten die Geduld. Eine Bewohnerin des Mehrfamilienhauses öffnete ihnen die Haustür. Vor der verschlossenen Wohnungstür rief Wowro einen Schlüsseldienst an. Als der Mitarbeiter erschien, um das Schloss aufzubrechen, öffnete Schöpf freiwillig. Allerdings mit einem Messer in der Hand. Einer der Beamten zückte daraufhin seine Dienstwaffe, ein anderer setzte den 57-Jährigen mit Pfefferspray außer Gefecht. Mit Handschellen wurde er abgeführt. In einer Zelle der Polizeibehörde wurde ihm der Speichel durch einen Arzt entnommen. "Da wir befürchteten, dass Herr Schöpf gewalttätig gegen sich oder andere werden könnte, haben wir eine Ärztin vom psycho-sozialen Dienst hinzugezogen." Erst nach der Untersuchung sei Schöpf gegen 10 Uhr auf freien Fuß gesetzt worden.

Schöpf schildert den Ablauf ähnlich, räumt auch die Attacke mit dem Messer ein, gibt den Ereignissen aber eine etwas andere Note. "Polizeistaatmethoden" unterstellt er den Beamten, beschwert sich über eine ausgesprochen rüde Behandlung, spricht von Prellungen, Schürfwunden und Quetschungen durch die Handschellen. Nur mit einer Schlafshorts bekleidet sei er abgeführt worden. Das Messer habe er nur gezückt, um einen Schuss zu provozieren. "Meine DNA, das habe ich immer gesagt, bekommt niemand, solange ich lebe." Den Beteuerungen der Polizei, dass die DNA nach dem Vergleich mit der Täter-DNA gelöscht werde, glaubt er nicht.

Schöpfs Anwalt Martin Rother bezeichnet die Vorgehensweise der Justizbehörden als "äußerst bedenklich". Bis heute hätten weder er noch sein Mandant den richterlichen Beschluss zur Vollstreckung zugestellt bekommen. Erst als Schöpf festgenommen war, sei er telefonisch informiert worden. Im Zug auf der Fahrt zu einem Haftprüfungstermin, habe er seine Kanzlei anweisen müssen, per Fax gegen die zwangsweise Entnahme Beschwerde einzulegen.
Dazu Wowro: "Das hatte keinerlei aufschiebende Wirkung."

 Rother vermutet ein gezieltes Vorgehen. Schon im Frühjahr habe er beim Amtsgericht Bielefeld beantragt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf zwangsweise Entnahme nicht stattzugeben. Dazu habe sich das Gericht nicht einmal geäußert. Überdies gebe es nicht den Hauch eines belastenden Indizes gegen seinen Mandanten. Aus der Ermittlungsakte gehe nur hervor, dass Schöpf von 1961 bis 1965 in der Nähe des Wohnorts des Opfers an der Marienfelder Straße gewohnt habe.

 "Da war mein Mandant noch ein Kind." Warum er unter Mordverdacht stehe, sei nicht nachvollziehbar. Hinweise, dass er das Opfer gekannt habe, gebe es nicht. Somit entbehre die richterliche Anordnung auf zwangsweise Entnahme jeglicher Rechtsgrundlage. "Ich habe Verständnis dafür, dass alles versucht wird, den Mord aufzuklären. Aber die Behörden müssen sich im Rahmen des Rechts bewegen."

An jenem Morgen hat Wowro noch einen zweiten richterlichen Beschluss vollstreckt. Die Speichelentnahme verlief allerdings friedlich.


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