Gütersloh. Die neu entstandenen Spekulationen um eine Reaktivierung des Geschäftsreiseverkehrs auf dem Flughafen dürften wohl schnell wieder beendet werden. In der von der Stadt in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie (vgl. "Neustart nicht ausgeschlossen, NW vom 3. September) wurden Kosten in enormem Umfang aufgelistet. Allein an Investitionen wären fast 15 Millionen Euro fällig. Hinzukäme noch Grunderwerb. Außerdem geht das Gutachten des Büros gpa Goebel Projektsteuerung Airport Consulting (Münster) von jährlichen Betriebskosten in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro aus.
Der größte Batzen Geld müsste für den Neubau eines 28.000 Quadratmeter großen Vorfelds ausgegeben werden: 4,5 Millionen Euro. Ein neuer Hangar inklusive Werkstatt kostet demnach 3,8 Millionen Euro.
Die Erneuerung der Start- und Landebahn schlägt mit 1,3 Millionen Euro zu Buche, denn, so die Gutachter: "Bis zur Wiederinbetriebnahme muss damit gerechnet werden, dass sich der Zustand so verschlechtert hat, dass eine Komplettsanierung der Oberflächen vorgenommen werden muss." Außerdem bestünden erhebliche finanzielle Risiken, da für die notwendigen Bahnenteisungen im Winter die Entwässerungsanlagen auf den neusten Stand gebracht werden müssten.
Die Kosten für das Betriebsgebäude (inklusive Towerkanzel, Security-Service und Zoll) belaufen sich nach heutigen Schätzungen auf 640.000 Euro. Für Tank-und Löschfahrzeuge sowie weiteres Gerät wären 1,2 Millionen Euro auf zubringen.
Das Fachbüro hat zudem den finanziellen Aufwand für eine Erweiterung zum Verkehrsflughafen ermittelt. Für umfangreiche zusätzliche Befeuerungs- und Navigationseinrichtungen kämmen je nach Standard mindestens fünf Millionen Euro obendrauf. Allerdings machten die Gutachter zugleich deutlich, dass in der Region ein Bedarf für einen vierten Airport mit Charterverkehr nicht dargestellt werden könne.
Zurzeit ist weiterhin eine zivile Mitnutzung des Militärflughafens genehmigt. Zulässig sind 3.500 Starts und Landungen pro Jahr im Sicht- und Instrumentenflugbetrieb. Der Betrieb ist auf den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr beschränkt.
Die noch geltende Luftverkehrskonzeption des Landes NRW beinhaltet für den Flughafen eine Handlungsempfehlung: Im Fall einer Aufgabe und Räumung der Militäreinrichtung oder der teilweisen Freigabe geeigneter Betriebsflächen die Umwandlung zu einem zivilen Sonderflughafen für den Geschäftsreiseverkehr. Die Konzeption wird derzeit überarbeitet.