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18.02.2011
GÜTERSLOH
Preisrebellin bleibt hartnäckig
Dortmunder Landgericht fordert Streitparteien zu einer Einigung auf
VON LUDGER OSTERKAMP

Blieb vorübergehend stehen | ARCHIVFOTO: RAIMUND VORNBÄUMEN

Gütersloh. Darf Regine H. eigenmächtig ihre Strom- und Gasrechnung kürzen? Im Streit zwischen der Preisrebellin und den Stadtwerken Gütersloh (SWG) hat die zuständige Kammer am Landgericht Dortmund am Mittwoch kein Urteil gefällt. Stattdessen hat sie die Streitparteien aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen.

Wie berichtet, zieht sich der Rechtsstreit schon lange hin. Es geht um die Jahresrechnungen 2005, 2006 und 2007. "Wir würden die Sache gerne zum Abschluss bringen", sagte gestern Ralph Kuhlmann, Leiter Energiewirtschaft bei den Stadtwerken. Er sprach von "Altlasten". Außer mit Regine H. liegen die Stadtwerke noch mit drei anderen Kunden im Clinch. Auch sie hatten ihre Rechnungen gekürzt. Zwei Verhandlungen sind für Frühjahr anberaumt, für die vierte gibt es noch keinen Termin.

Nur vereinzelte Fälle | FOTO: RVO

Im Fall Regine H. geht es um einen Streitwert von summa summarum rund 1.500 Euro. Nach der Verhandlung in Dortmund ist fraglich, ob die 55-jährige Gütersloherin verpflichtet ist, den Rückstand zu begleichen; die Kammer für Handels- und Kartellangelegenheiten gab den beiden Streitparteien vielmehr einen klaren Einigungsauftrag auf den Weg; sollte die Einigung scheitern, werde man ein Urteil fällen müssen.

"Ich bin gespannt, welches Angebot mir die Stadtwerke nun machen werden", sagte Regine H. gestern. Der Pavenstädterin war 2005 der Kragen geplatzt, als die SWG binnen eines Jahres drei Mal den Gaspreis deutlich erhöht hatten, stets mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten. In einem Musterbrief, den sie sich aus dem Internet herunterlud, forderte H. die Stadtwerke auf, ihr gemäß Paragraf 315 BGB die Billigkeit der Preisforderung nachzuweisen. Zugleich kürzte sie ihre Rechnung auf den Stand von 2004 plus einer akzeptierten Preiserhöhung von zwei Prozent. Um abgesichert zu sein, trat sie überdies dem "Bund der Energieverbraucher" bei, einem Verein, der gegen einen Jahresbeitrag von 39 Euro alle Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Danach nahm ein langer Rechtsstreit seinen Lauf. Er gipfelte darin, dass ihr die Stadtwerke im Juni 2010 den Strom abdrehten - ein zwar angekündigter, aber arg drastischer Schritt, wie das Amtsgericht Gütersloh hinterher feststellte. Das Gericht verpflichtete die SWG, Regine H. wieder ans Netz zu nehmen, wies die Frau aber auch darauf hin, dass die Stadtwerke keineswegs zu einer dauerhaften Stromlieferung verpflichtet seien und sich H. ja einen anderen Anbieter aussuchen könne.

Ralph Kuhlmann verwies gestern auf ein BGH-Urteil und darauf, dass sich die Rechtslage seit 2007 ohnehin geändert habe. "Wir haben keine Monopolstellung mehr inne, es gibt Wettbewerber." Es gehe allein um den Zeitraum von 1. Januar 2005 bis Ende September 2007. Für die Stadtwerke sei es von großem Interesse, die strittigen Fälle aus diesem Zeitraum zu klären, ausstehende Forderungen einzutreiben und Rechtssicherheit für die Zeit danach zu gewinnen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer hätten in einem Testat die Billigkeit der Preisforderung nachgewiesen und deutlich gemacht, dass die SWG mit der Erhöhung des Gaspreises nicht mal die Bezugspreissteigerung weitergegeben hätten. Stadtwerke-Sprecher Roland Stüwe nannte die Zahl der Rechtsverfahren winzig, verglichen mit den zehntausenden von SWG-Kunden.

Ob der außergerichtliche Vergleich mit Regine H. gelingt, ist ungewiss. Der Energierechtsexperte Reinhard Weeg, der die Interessen von H. vertritt, sagte gestern zu dem Testat, das sei nichts weiter als "der übliche Bescheinigungsramsch". Mit einem echten Preisnachweis habe das nichts zu tun. Die Stadtwerke hätten kein ausgeprägtes Interesse an einer Einigung, das erkenne man daran, dass aktuell schon wieder eine Drohung im Raum stehe, Regine H. Strom und Gas abzudrehen. Dabei habe die Dortmunder Kartellkammer in einer Entscheidung in einem Eilverfahren deutlich gemacht, dass derlei Drohungen rechtswidrig seien. Strom- und Gassperren stünden in keinem Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung.


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