Detmold (lnw). Der umstrittene Lückenschluss an der Autobahn 33 Bielefeld-Osnabrück hat eine weitere Hürde genommen. Wie die Bezirksregierung Detmold am Donnerstag mitteilte, wurde nun für einen 12,6 Kilometer langen Abschnitt in der Nähe von Halle in Ostwestfalen der Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Fast 31 Millionen Euro der rund 130 Millionen Euro Kosten sind für den Naturschutz vorgesehen - etwa für Grünbrücken. Zuletzt hatte sich der Lückenschluss wegen einer Kolonie der geschützten Bechstein-Fledermaus verzögert.
Die Bezirkskonferenz Naturschutz in Ostwestfalen-Lippe zeigte sich empört. Sie verhandelt nach eigenen Angaben derzeit mit Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) über Kompromisse. Zugleich bereite man weiter eine Klage vor, sagte der Sprecher der Naturschützer, Karsten Otte. Die Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht endet am 26. Oktober. Insgesamt geht es bei dem Lückenschluss um drei Abschnitte mit 28 Kilometern Gesamtlänge.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme hat den Lückenschluss der A 33 in drei Abschnitte geplant. Daraus ergaben sich drei eigenständige Planfeststellungsverfahren, die die Bezirksregierung durchgeführt hatte. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5 B in Bielefeld wurde am 6. März 2006 erlassen, die Entscheidung über den A 33-Abschnitt 6 in Steinhagen hatte die Bezirksregierung am 6. Juni 2007 getroffen. Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den letzten A 33-Abschnitt 7.1 ist das Planfeststellungsverfahren für den A 33-Lückenschluss insgesamt abgeschlossen.
Der jetzt planfestgestellte dritte Abschnitt der A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen ist 12,6 Kilometer lang. Die Gesamtkosten liegen bei 129,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind 110,3 Millionen Euro Baukosten und 19,4 Millionen Euro für den Grunderwerb.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den zugehörigen Plänen in Steinhagen, Halle, Borgholzhausen und Versmold nach den Sommerferien für zwei Wochen vom 12. September bis zum 26. September zur Einsicht ausgelegt, da der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuvor die Vorgaben und Planänderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss in die Planunterlagen übertragen muss ("Grüneintragungen").
Bitte, liebe Naturschützer, setzen Sie Ihre Energien lieber da ein, wo es mehr Sinn macht.