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20.06.2011
GÜTERSLOH
Unbekannter lockt Achtjährigen in sein Auto
Junge kann fliehen

Karte

Gütersloh (fred). Gerade noch rechtzeitg konnte ein achtjähriger Junge in Gütersloh die Flucht ergreifen. Ein Mann hatte das Kind bereits in sein Auto gelockt.

Das Kind war am vergangenen Freitag gegen 7.20 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Malvenweg in Richtung Kahlertstraße unterwegs, teilte die Polizei am Montag mit. Der Autofahrer überholte den Jungen, parkte mit seinem Wagen und wartete, bis das Kind in seiner Nähe war. Dann sprach er den Jungen an.  "Er sagte'Hey komm doch mal mit'", erläutert Hauptkommissarin Corinna Koptik, Pressesprecherin der Gütersloher Polizei, nach der ersten Befragung des Achtjährigen.

Als das Kind auf der Rückbank Platz genommen hatte, fuhr der Mann in die Goethestraße. Hier hielt er nach wenigen Metern an und ging zum Kofferraum des Wagens. Diesen Moment nutzte das Kind, um aus dem Auto davon zu laufen. "Der Junge ist dann zu seinem Fahrrad gelaufen und in seine Schule, die Blücherschule gefahren. Dort hat er die Lehrer informiert", so Koptik.

Laut Polizei soll der Mann mittleren Alters und mittelgroß gewesen sein, er trug einen schwarzen Oberlippenbart und ein weißes T-Shirt. Er soll mit einem schwarzen, viertürigen Auto mit Stufenheck und Kofferraum (kein Kombi) unterwegs gewesen sein. Das Fahrzeug hatte schwarze Stoffbezüge; hinten rechts befand sich ein grün-schwarzer Kindersitz.

Zuletzt ähnliche Fälle in Steinhagen, Werther, Halle

"Wir sind derzeit dabei, den Sachverhalt zu rekonstruieren", informiert Koptik. Man stehe in engem Kontakt zu Eltern und Schule, Beamte in Uniform und in Zivil seien verstärkt im Einsatz.

Vorfälle wie diesen, bei dem Unbekannte Kinder angsprochen hatten, habe es zuletzt  eher im Nordkreis in der Region Halle, Werther und Steinhagen gegeben, so die Beamtin. Um so viele Details wie möglich zu dem Vorfall zu bekommen, hoffe die Polizei auf Zeugenaussagen. "Wir suchen Zeugen, die den Vorfall bestätigen können und möglicherweise Hinweise zu dem Aussehen des Mannes und dem Auto machen können."

Personen, die am Freitag zu der angegebenen Zeit gegen 7.20 Uhr im Malvenweg ein Gespräch beobachtet haben oder denen ein haltender Wagen in der Goethestraße aufgefallen ist, sollten sich bei der Gütersloher Polizei unter Tel. (05 24 1) 86 90 melden.


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Kommentare
Ich finde als aller erstes sollten die eltern erstmal bestraft werden das sie nen acht jährigen quer durch ne stadt um diese Uhrzeit alleine fahren lassen. Was geht in den Köpfen solcher eltern vor? Wenn ich das manchmal sehe beim Training das die kinder alleine kommen, bekomme ich immer nen dicken Hals. Wenn man sic diese zeit nicht für seine kinder nimmt wieso hat man dann welche?

Liebe Andrea Ovalckharr,

danke.

@Fritz:
Vor dem Einsatz der Tastatur bitte erst schlau machen und dann lostippen, oder auch nicht.

Hier greift nicht nur der schon benannte § 177 StGB, sondern auch der § 239 StGB (Freiheitsberaubung bzw. Entzug)!

Man sollte solche Leute direkt weggesperrt lassen. Wer weiß ob der Unbekannte nicht schon mehr Kinder.......man man man ich finde es so schrecklich hoffentlich denkt die Politik mal drüber nach die Sicherrungsverwahrung wieder einzuführen.

Ich finde gut das der Junge sich so verhalten hat. Ich glaube Mädchen sind da mehr eingeschüchtert. Die Kinder sollten nie mit fremden mitgehen oder in Autos einsteigen. Aber Die Kinder von heute sehen alle 10 Jahre älter aus und das macht ads ganze so Gefählich.

Zu § 177 StGB:
Hier (http://dejure. org/dienste/lex/StGB/177/1.html) finden sich einige Rechtsprechungen, welche mir (als Nicht-Jurist) den Eindruck vermitteln, es müsse eine Nötigung (zB zu sexuellen Handlungen) vorliegen, damit § 177 StGB greift. Ich lasse mich dort aber gerne eines besseren belehren.

An den Zensierten:
Es ist ein qualitativer Unterschied zwischen der Beobachtung "Ein Kind wird in ein Auto gezogen" und der Beobachtung "Ein Kind steigt in ein Auto ein".
Und ja: Ich finde eine polizeiliche Überprüfung der Person richtig und notwendig; allerdings muss für eine Ermittlung und eine eventuelle Verurteilung eine Straftag vorliegen. Sollte das der Fall sein (Juristen vor) bin ich der letzte, der sich dem in den Weg stellt.



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