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03.09.2011
GÜTERSLOH
Streit um sexuellen Missbrauch: Lehrer drängt zurück ans Pult
Wirbel am Stiftischen Gymnasium noch nicht zu Ende
VON LUDGER OSTERKAMP

Gütersloh. Zwei Monate ist es her, dass ein Lehrer des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin angeklagt war. Das Verfahren war gegen eine Geldbuße von 2.500 Euro vorläufig eingestellt worden - doch der Konflikt schwelt weiter. Mehr noch: Kurz vor Schulstart erklärte der Anwalt des Lehrers nun, sein Mandant wolle wieder in den Schuldienst eintreten.

"Mein Mandant hat das Recht, unterrichten zu dürfen", sagte Rechtsanwalt Willi Ehmke. Er sei weder verurteilt worden noch vorbestraft noch rechtlich vorbelastet. Das gehe aus der Strafprozessordnung hervor. Selbst im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister sei nichts eingetragen. Ehmke: "Mein Mandant ist ein freier Mann. Es wird Zeit, dass das ESG diesen Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und entsprechend handelt."

Im Lehrplan für das am Mittwoch beginnende neue Schuljahr taucht der Pädagoge indes nicht auf. "Wir haben ihn nicht für den Unterricht eingeplant", sagte Schulleiter Friedhelm Rachner. Der Lehrer für Erdkunde und Mathematik, 43 Jahre alt und verbeamtet, war seit vielen Jahren am Evangelisch Stiftischen Gymnasium tätig. Eine Fortsetzung dieser Schullaufbahn lehnt Rachner ab. "Ich möchte mir nicht vorstellen, dass er wieder in den Schuldienst zurückkehrt." Auch das Kuratorium, Träger des ESG und damit Arbeitgeber des Lehrers, wolle alles Mögliche versuchen, um dessen Rückkehr zu unterbinden. Es habe sich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht an die Seite geholt.

Lehrer habe die 2.500 Euro bisher nicht überwiesen

In der Tat ist der Fall aus juristischer Sicht noch in der Schwebe. Der Lehrer hatte in dem Prozess am Amtsgericht der Einstellung des Verfahrens unter Zahlung der Geldbuße zugestimmt - ohne allerdings ein Geständnis abzulegen und den Missbrauch an der 16-jährigen Schülerin zuzugeben. Er sei lediglich, so Anwalt Ehmke, den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht entgegengetreten. Nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, abgesichert durch nationales Recht, gelte also die Unschuldsvermutung.

Ehmke sagte, er habe dem ESG mitgeteilt, dass der Lehrer wieder in den Schuldienst einzusetzen sei. "Freilich muss man überlegen, ob meinem Mandanten damit geholfen ist. Weder er noch die Schule würden mit seiner Rückkehr vermutlich besonders glücklich sein. Ich halte es daher für sinnvoll, wenn das ESG zusammen mit uns alternative Überlegungen anstellt." Man sei an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

Ein Vorschlag, dem das ESG wenig abgewinnen kann. Schulleiter Rachner: "Ich weise darauf hin, dass der Lehrer derzeit vom Unterricht suspendiert ist. An dieser Situation hat sich nichts geändert." Die vorläufige Suspendierung hatte der ESG-Personalausschuss mit Beginn des Strafverfahrens ausgesprochen. Dieses Verfahren ist aus Sicht von Rachner noch nicht abgeschlossen. Denn: Der Lehrer habe die 2.500 Euro, zu zahlen an die "Ärztliche Beratungsstelle bei Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern" (Bielefeld), bislang nicht überwiesen. Das Amtsgericht hatte dazu eine Frist von vier Monaten gesetzt. Rachner: "Solange diese Zahlung nicht erfolgt ist, läuft das formell Strafverfahren weiter."

"Schließlich ist nichts bewiesen"

Anschließend, so Rachner, werde das derzeit ruhende Disziplinarverfahren wieder aufgenommen - möglicherweise ein Instrument, die Rückkehr des Lehrers zu verhindern. Aus Sicht des Rechtsanwaltes Ehmke sollte sich das ESG darauf aber nicht verlassen. "Herr Rachner und das Kuratorium werden eine Menge Arbeit haben, ihre Position in dem Disziplinarverfahren darzulegen. Schließlich ist nichts bewiesen, unverändert steht die Aussage meines Mandanten gegen die der Schülerin."

Ehmke sagte, die Schule wäre gut beraten, sich entgegenkommend zu zeigen. Wenn sie den Lehrer schon nicht bei sich aufnehmen wolle, solle sie ihm wenigstens helfen. Schließlich blockiere er eine Planstelle, "das kann weder im Interesse der Schule noch des Landes sein."

Rachner entgegnete, es sei nicht Aufgabe des ESG, für einen seiner Lehrer, aus welchen Gründen auch immer, eine neue Stelle zu suchen. "Die Schullandschaft ist vielfältig. Es gibt genügend Schulen in kirchlicher, staatlicher oder freier Trägerschaft, bei denen er arbeiten kann."


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