Weiteres Gebäude aus der Feldstraße soll auf Gütersloher Denkmalliste / Im Ensemble mit Nebengebäude und Zaun schützenswert
Gütersloh (hko). Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind in der Feldstraße mehrfach vorzufinden. Mit der Nr. 24. soll nun ein weiteres Haus mit einem Nebengebäude auf die Gütersloher Denkmalliste. So sieht es eine Beschlussvorlage der Stadt für den Planungsausschuss als Denkmalausschuss am Donnerstag, 19. Januar, vor.
Mit dem 1894 als Remise mit Stallteil errichteten Nebengebäude und dem schmiedeeisernen Zaun bilde das Wohnhaus aus dem Jahr 1885 "ein innerstädtisches Ensemble, das die Vorstellungen von gründerzeitlichem Wohnen in Gütersloh vermittelt", steht in der Begründung. Im Gütersloher Denkmalpflegeplan wird das Wohnhaus als erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des NRW-Denkmalschutzgesetzes eingestuft.
Im Zuge der Vorüberlegungen zur energetischen Sanierung wurde die Untere Denkmalbehörde beratend einbezogen. Nachdem im Namen der Eigentümer ein Antrag auf Unterschutzstellung gestellt wurde, hatte die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als Fachbehörde das Objekt genau besichtigt. Mit dem Ergebnis, dass neben dem Wohnhaus auch dem Nebengebäude und der Einfriedung die Qualität eines Baudenkmals zukomme, heißt es in der Vorlage.
Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein anderthalb-geschossiges, traufenständiges verputztes Gebäude auf hohem Kellergeschoss. Das Objekt sei "als Beleg für die Wohn- und Lebensvorstellungen der bürgerlichen Schicht im ausgehenden 19. Jahrhundert bedeutend für die Geschichte der Stadt Gütersloh". Das Nebengebäude dokumentiere für die Eigenversorgung, die zur Erbauungszeit auch im innerstädtischen Bereich üblich war. Der Grundriss sowie die Materialauswahl und -verarbeitung - besonders die Gestaltung der Ausmalung, die Fliesen und die Haustüren - zeigten die Leistungen des Bau- und Handwerkerwesens aus der Erbauungszeit.
Die vorläufige Unterschutzstellung wurde bereits im August im Einvernehmen mit den Eigentümern ausgesprochen.