Gütersloh. Frau Berthold hatte sich schon lange einen spritzigen Sportwagen gewünscht. Ein Luxuswunsch, gewiss, weshalb seine Erfüllung immer wieder verschoben wurde. Bis zu ihrem 50. Geburtstag. Zu diesem besonderen Anlass kaufte ihr Ehemann ihr in Berlin einen Audi TT Roadster. Er kam bis zur A2-Ausfahrt Ostwestfalen-Lippe. Dort ging das Cabrio in Flammen auf. Zahlen wollte der Händler keinen Cent.
Es dauerte mehr als zwei Jahre und zwei gerichtliche Instanzen bis Dr. Christian Berthold und sein Rechtsanwalt Dennis Caspers, Fachanwalt für Verkehrsrecht (Kanzlei Kämper) eine Entschädigung erstritten hatten.
Am 30. März 2009 hatte Bertold, Geschäftsführer der Gütersloher Firma CHE, das Auto, das sich seine Frau per Internet ausgesucht hatte, in Berlin nach einer Geschäftsreise abgeholt. Den Kaufpreis von knapp 20.000 Euro beglich er beim Autohaus M. vor Ort. Der Wagen war drei Jahre alt, unfallfrei und hatte gerade einmal 24.500 Kilometer auf dem Tacho.
Ein Teil seines liebevollen Schwindels sollte der Wahrheit entsprechen
Gegen 17 Uhr machte sich Berthold mit der Neuerwerbung auf den Rückweg. Und weil er seine Frau trotz des erwarteten, da selbst ausgesuchten Geschenks überraschen wollte, teilte er ihr bedauernd per Handy mit, dass der Handel nicht geklappt habe, aus dem Geschenk nun doch nichts würde. Ohne zu ahnen, dass ein Teil seines liebevollen Schwindels der Wahrheit entsprechen sollte.
Händler haftet
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit 2002 im § 476 Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Haftung kann – anders als beim Verkauf von Privat an Privat – nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bei der Übergabe vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler in den ersten sechs Monate auftaucht – danach muss der Käufer es beweisen.
Hinter Hannover leuchtete im Cockpit ein rotes Warnlicht auf. Berthold fuhr auf einen Parkplatz, rief seinen KFZ-kundigen Bruder an, zusätzlich noch einen Mechaniker und konsultierte die Bedienungsanleitung. Die übereinstimmende Information: Es bestünde keine Gefahr, gelegentlich sollte eine Werkstatt aufgesucht werden.
"Ein Autofahrer machte mich darauf aufmerksam, dass unter dem Wagen Flammen züngelten"
Kurz vor der Ausfahrt OWL fing der bis dahin reibungslos schnurrende Motor an zu stottern, die Leistung fiel rapide ab. "Ich hielt noch in der Ausfahrt an. Ein Autofahrer machte mich darauf aufmerksam, dass unter dem Wagen Flammen züngelten", sagt Berthold. Er konnte gerade noch seine Aktenmappe schnappen (auf seinen Mantels verzichtete er) und aus dem Wagen springen, da brannte er schon lichterloh. Als er seine Frau per Handy informierte, der Deal habe zwar doch geklappt, aber das Auto sei leider verbrannt, glaubte diese, ihr Mann sei an diesem Tag über Gebühr zu Scherzen aufgelegt.
Autohändler M. lehnte eine Kaufpreiserstattung mit dem Argument ab, der Katalysator sei bei einer Abgasuntersuchung durch die DEKRA überprüft und nicht beanstandet worden sei. Zudem wurde Berthold vorgeworfen, trotz Aufleuchten des Signals weitergefahren zu sein.
Katalysator setzte Abgasanlage in Brand
Per Gutachten wurde die Ursache des Brandes geklärt: "Aufgrund von Zündaussetzern war unverbrannter Kraftstoff in den dadurch schnell überhitzten Katalysator gelangt, der wiederum die Abgasanlage in Brand setzte", so Caspers. Wer für den Schaden verantwortlich war, musste gerichtlich geklärt werden. Obwohl der beauftragte Sachverständige nicht ausschloß, dass der Audi bei Übergabe mängelfrei war, gaben sowohl das Landgericht Bielefeld wie auch das Oberlandesgericht Hamm Caspers recht. Grundlage der Entscheidung: Der Paragraf 476, der den Händler seit 2002 in Haftung nimmt (siehe Kasten).
Nach dem Ersatz für das Geburtstagsgeschenk gefragt, erklärt Berthold mit trockenem Humor: "Meine Frau und ich beschlossen übereinstimmend, in jenem Jahr auf höherwertige Geschenke zu verzichten."