Gütersloh (rb). Auf der Heimfahrt nach Polen gerieten drei Männer in Streit über familiäre Angelegenheiten. Einer wollte sofort das Auto verlassen. Er griff nach dem Zündschlüssel und schlug den Fahrer. Das Schöffengericht verurteilte ihn nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á zehn Euro.
Der 37-Jährige erklärte, er habe sich damals, im April 2010, während der Fahrt auf der Autobahn mit seinen beiden Schwagern über "familiäre Sachen" gestritten. Schließlich habe er zum Zündschlüssel gegriffen und den Fahrer auch geschlagen. "Ich wollte einfach, dass er anhält", sagte er. "Ich wollte nicht mehr mit ihnen fahren."
Bei der Rangelei brach der Schlüssel in zwei Teile. Der Fahrer verließ den Wagen, dieser wurde durch die Zentralverriegelung verschlossen. Der Angeklagte kletterte auf den Fahrersitz, beschädigte dabei Navigationsgerät und Rückspiegel, konnte das Auto mit dem Schlüsselteil aber nicht starten. Das habe er auch gar nicht wollen, erklärte er. Vielmehr habe er zu Fuß weitergehen wollen.
Trotz des Angriffs hatte der Fahrer den Wagen in der Nähe des Parkplatzes Obergassel sicher auf dem Standstreifen anhalten können. Ein Polizist, der zufällig in Gegenrichtung unterwegs war, beobachtete das Manöver, wendete und nahm den Vorfall auf.
Der Prozess war schon im Dezember terminiert gewesen. Doch es erschien keiner der Beteiligten, und die Zeugen fehlten auch diesmal wieder. Der Geschädigte, der eine Platzwunde am Kopf davon getragen hatte, "scheint kein großes Strafverfolgungsinteresse zu haben", meinte die Staatsanwältin. Immerhin hat der Angeklagte ihm, wie er sagte, den Schaden am Auto bereits ersetzt.
Er bat um eine Freiheitsstrafe auf Bewährung statt der beantragten Geldstrafe, die für ihn immerhin zwei Monatslöhne bedeuteten. Aber dazu war sein Vergehen zu gering. Und wenn nicht zufällig die Polizei vorbeigefahren wäre, vermutete der Verteidiger auf dem Flur, hätten sich die in einem Dorf lebenden Männer, deren Frauen Schwestern sind, sowieso bald wieder vertragen und ihre Fahrt fortgesetzt.















