Gütersloh (ost). Ein 45-jähriger Gütersloher hat seine Zahnärztin verklagt. Er wirft ihr Nötigung und Körperverletzung vor. "Sie hat mir eine bereits eingesetzte Krone wieder herausgerissen, weil ich einen Vorschuss nicht in voller Höhe zahlen konnte", sagte Andreas Hagen. Die Zahnärztin aus Gütersloh weist den Vorwurf zurück.
Hagen, ein selbstständiger Abschleppunternehmer, sagte, er habe sich von der Zahnärztin massiv unter Druck gesetzt gefühlt. Ihr sei es weniger um die richtige Behandlung als um das Geld gegangen. Dabei sei sie sogar so weit gegangen, dass sie den künstlichen Zahnersatz als Pfand einbehalten habe. Erst als er die volle Summe zahlte - 3.215 Euro - habe sie die Kronen wieder eingesetzt. "So geht man doch nicht mit Patienten um", schimpft Hagen.
Ob die Vorwürfe stimmen, ist indes strittig. Laut Aussage der Zahnärztin ist Hagen so behandelt worden, wie es medizinisch geboten war. Der Patient trete völlig ungerechtfertigt eine Welle los. Die Anwältin der Zahnärztin, Susanne Renner (Kanzlei Binder & Partner), sagte, hier versuche ein Patient ganz offensichtlich, einer berechtigten Geldforderung zu entgehen. Er betreibe üble Nachrede.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihr Ermittlungsverfahren gegen die Zahnärztin mittlerweile eingestellt - laut Staatsanwalt Christoph Mackel allerdings deshalb, weil ein Verschulden, so es denn vorliege, als gering anzusehen wäre. Die Zahnärztin sei strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Zudem streite sie die Vorwürfe ab. Sie gebe an, die Prothese habe kurzzeitig entfernt werden müssen, um den erforderlichen Glanzbrand vornehmen zu lassen. Es sei schwer, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sei in diesem Fall gering. Der Patient könne sich, wenn er wolle, ja zivilrechtlich schadlos halten.
Der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe liegt der Fall seit Mitte Dezember vor. "Wir versuchen derzeit, uns ein objektives Bild von der Sache zu machen", sagte Till Arens, Jurist bei der Kammer. Es sei unklar, ob ein Fehlverhalten der Zahnärztin vorliege. Es handele sich um ein laufendes berufsrechtliches Verfahren, wie sie bei der Kammer zu hunderten anlägen.
Der Anwalt von Andreas Hagen, Dr. Eckhardt Niewöhner, findet derweil, dass sein Mandant bedrängt und am Ende überrumpelt worden sei. "Es ist ein Unding, wie die Ärtzin mit dem Patienten verfahren ist." Laut Niewöhner hatte sie Hagen morgens zu der Behandlung einbestellt. Sie habe ihm die Kronen eingesetzt, ihn entlassen, ihn dann aber einige Stunden später anrufen lassen mit dem Hinweis, dass er ja noch bezahlen müsse, so sei es verabredet gewesen. Hagen sei prompt zurück in die Praxis gefahren, habe darauf hingewiesen, dass er kurzfristig nicht mehr als 1.000 Euro aufbringen könne und er noch auf die Nachricht von der Krankenkasse zur Kostenübernahme warte. Daraufhin habe die Ärztin ihn gebeten, wieder im Behandlungsstuhl Platz zu nehmen - und habe ihm die Kronen ratzfatz wieder entfernt. "Ich wusste gar nicht, wie mir geschah, so schnell ging das", sagte Hagen gestern. Danach habe sie ihm das alte, beschädigte Provisorium eingesetzt und ihm gesagt, er bekäme die neuen Kronen erst wieder, wenn er komplett bezahlt hätte. Also habe er das Geld besorgt und noch am selben Tag die neuen Kronen wieder eingesetzt bekommen.
Für die Zahnärztin stellt sich der Sachverhalt indes ganz anders dar. Sie habe die Kronen herausgenommen, um Glanzbrand aufzutragen - ein normaler und medizinisch gebotener Vorgang.















