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09.02.2012
GÜTERSLOH
Neue Heimat ohne Bewährung
Sieben Helfer betreuen 449 Straftäter / Umzug an die Dr.-Kranefuß-Straße
VON THORSTEN GÖDECKER

Im Auftrag des Gesetzes | FOTO: THORSTEN GÖDECKER

Gütersloh. Die Einrichtung ist funktional, nicht schön. Lange Flure verbinden kleine Büros. Darin sitzen sieben Bewährungshelfer und erwarten ihre "Probanden". "So nennen wir unsere Kunden", erklärt Magdalena Falk, die Leiterin des ambulanten sozialen Dienstes des Landgerichtsbezirkes Bielefeld. 449 Probanden (Menschen, die sich einer Prüfung unterziehen) müssen sich nun eine neue Adresse merken. Die Bewährungshilfe ist umgezogen, von der Eickhoffstraße 31 an die Dr.-Kranefuß-Straße 7.

"Das alte Gebäude war marode - totaler Sanierungsstau", sagt Karl Wank, der die Gütersloher Niederlassung leitet. Wank und seine Mitarbeiter hätten es häufig mit Menschen zu tun, "die alleine nicht zurecht kommen", erklärt Magdalena Falk: "Sie sind suchtkrank, sozial auffällig oder schlichtweg mit dem Tempo des Lebens überfordert." Dabei sei nicht immer klar abzugrenzen, ob die zu Betreuenden nur an einem "Haftschaden" litten oder schon vor dem Gefängnis mit psychischen Problemen gerungen hätten. Falk schätzt die Zahl dieser Probanden auf mehr als 70 Prozent. Und genau dort setze die Bewährungshilfe an, erklärt die erfahrene Sozialarbeiterin. Die Bewährungshelfer stünden beratend zur Seite, um dafür zu sorgen, dass der Proband ein "sozial angepasstes, unauffälliges Leben" führe - und nicht in Versuchung gerate, neue Straftaten zu begehen. Ob das bei einem 53-jährigen Alkoholiker, der schon dreimal die Bewährungshilfe durchlaufen habe, Sinn mache, wagt Falk zu bezweifeln.

Ihr Hauptaugenmerk liegt auf den jungen Straftätern, die die Bewährungshilfe vor einer kriminellen Karriere bewahren könne. Eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, und eine teilweise verbüßte Gefängnisstrafe kann vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Jugendstrafen gilt dieses Instrument grundsätzlich. Das Gesetz verpflichtet die Bewährungshelfer, die dem Probanden auferlegten gerichtlichen Auflagen und Weisungen zu überwachen. Verstöße oder eine neue Straftat hat der Bewährungshelfer dem zuständigen Richter mitzuteilen.

"Wir orientieren uns am Einzelfall", erklärt Magdalena Falk - eine große Aufgabe, denn jeder Gütersloher Bewährungshelfer hat im Schnitt 86 Fälle zu betreuen. Darunter auch Menschen, die unter der "Führungsaufsicht" stehen. Zum einen soll die Führungsaufsicht die verurteilte Person nach der Entlassung unterstützen.

Zum anderen soll sie kontrollieren, denn unter Führungsaufsicht würden nur Straftäter mit einer schlechten Sozialprognose gestellt. "Viele von denen haben einen riesigen Hals, wenn sie erfahren, dass sie auch nach ihrer Entlassung noch kontrolliert und überwacht werden", sagt Falk. Viele zeigten aber schnell Einsicht, wenn sie mit der Lebenswirklichkeit außerhalb der Gefängnismauern konfrontiert würden.

Am pflegeintensivsten seien Betrüger und Schläger, berichtet sie aus Erfahrung. Wenig Probleme habe man mit Mördern: "Die töten in der Regel nur einmal." In Gütersloh stehen derzeit 96 Menschen unter Führungsaufsicht, die bis zu fünf Jahren andauern kann.

Die Statistik sagt den Bewährungshelfern, dass 70 Prozent ihrer Probanden das Beratungs- und Betreuungsverfahren erfolgreich durchliefen. Das heiße aber nicht, dass damit die Resozialisierung gelungen sei, räumt Magdalena Falk ein. Zirka 30 Prozent scheiterten und müssten ins Gefängnis.

Größe Stolpersteine auf der Bewährungsstrecke sind Süchte, hier vor allem der Alkoholismus. Zunehmend macht den Helfern der Analphabetismus ihrer Kunden Sorgen: Mehr als zehn Prozent hätten gehörige Lese- und Rechtschreibschwächen, berichtet die Sozialarbeiterin. Es gehe um Hilfe zur Selbsthilfe, denn "Wegschließen bringt es nicht", sagt Falk.


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