Bedil A. will um seine Töchter kämpfen
Sorgerechtsprozess nach Bluttat: Familiengericht in Halle sieht noch Klärungsbedarf
Werther/Halle. Er hat den Kopf geneigt wie ein Sünder, der bereut. Seine Fußfesseln zwingen ihn, langsam zu gehen. Er hat eine graue Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Seine Arme sind vor der Brust verschränkt und mit Handschellen gefesselt. Ein halbes Dutzend Polizisten begleitet den mutmaßlichen Mörder Bedil A. auf dem Weg zum Amtsgericht Halle (Kreis Gütersloh).
Dort, in der ersten Etage, wird nicht etwa darüber entschieden, ob der kurdische Jeside seine Ehefrau umgebracht hat. Die schreckliche Tat, die der 36-Jährige bereits der Polizei gestanden hat, für die er nun in Bielefeld in Untersuchungshaft sitzt, wird zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt. In Halle soll das Familiengericht klären, ob der mutmaßliche Mörder das Sorgerecht für seine drei minderjährigen Töchter (10, 13 und 15 Jahre) behalten darf.
Das Einsatzfahrzeug der Polizei hält auf dem Parkplatz, nahe der Mauer. Bedil A. wird herausgeführt, abgeschirmt und durch den Kellereingang ins Gericht begleitet. Eine Vorsichtsmaßnahme, sagt sein Anwalt Stefan Schröder. Niemand weiß, ob die Familie der getöteten Ehefrau auf Rache sinnt.
Beamte in Zivil
Auf der anderen Straßenseite steht ein Gebäude leer. Eine ehemalige Fahrschule. Darin hat sich ein Beamter positioniert und behält den Eingang des Gerichts im Blick. Auf dem Fußweg patroullieren Beamte in Zivil. Aber es droht keine Gefahr, niemand aus dem Umkreis der Familie ist gekommen.
Der Bielefelder Anwalt Stefan Schröder hatte Bedil A. früher schon einmal vertreten und ihn nach der Bluttat in der Untersuchungshaft aufgesucht. Die Schwester des Angeklagten hat zudem die Kanzlei Binder beauftragt. Beide streiten dafür, dass Bedil A. das Sorgerecht für die Kinder behält.
"Auch in der Haft kann er die Vermögens- und die Personensorge wahrnehmen", sagt Schröder. Das heißt, Bedil A. könne bestimmen, wo sich die Kinder aufhalten, in welche Schule sie gehen sollen.
Momentan hat der Vater keinen Kontakt zu den Mädchen. Das Jugendamt des Kreises Gütersloh will mit dem Eilverfahren bewirken, dass es so bleibt; Bedil A. das Sorgerecht ganz entziehen und einen Vormund einsetzen. Momentan hat es die Kinder in Obhut, deren Aufenthaltsort ist unbekannt. Vor Gericht spricht ein sogenannter Verfahrensbeistand, ein Anwalt der Kinder, für sie. Die älteste Tochter soll die Tat des Vaters mitangesehen haben.
"Wir mussten tätig werden"
"Durch die Tat hat er die Vaterrechte verwirkt", gibt ein Sprecher des Kreises Gütersloh die Argumentation vor Gericht wieder. "Wir mussten tätig werden, um weitere Entscheidungen treffen zu können." Rechtsanwalt Schröder kritisiert gerade dieses schnelle Vorgehen. "Zunächst gilt die Unschuldsvermutung", sagt er. Ob sein Mandant die Tat auch im Mordprozess gestehen wird, wollte er nicht kommentieren.
Zu einem Ergebnis ist das Familiengericht am Dienstag noch nicht gekommen. In einer kurzen Mitteilung, auf die sich alle Beteiligten geeinigt haben, heißt es, es müssten weitere "Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung" vorgenommen werden. Dabei könne es sich zum Beispiel um Gutachten oder Zeugenvernehmungen handeln, meint Schröder.
Eine zweite Verhandlung werde es nicht geben: Das Gericht wird den Beteiligten die Entscheidung schriftlich mitteilen.