Gütersloh. Das Baby schreit, der Vater will es beruhigen, schafft es nicht, ist überfordert. Dann macht er einen großen Fehler. Er schüttelt es - mit schwerwiegenden Folgen. Das Schöffengericht verurteilte den reuigen Vater jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 900 Euro an Bethel zahlen.
Während seine Lebensgefährtin einkaufen ging, passte der Angeklagte am 22. März 2011 auf den erst wenige Wochen alten gemeinsamen Sohn auf. Der Junge sei unruhig gewesen, sagte der 29-Jährige. Er sei mit ihm auf und ab gegangen, habe den Fernseher als Geräuschkulisse eingestellt, Beruhigungstee gekocht. Nichts wirkte. Er sei überfordert gewesen und habe den Kleinen dann zwei, drei Sekunden geschüttelt.
Danach hatte das Kind noch lauter geschrieen, war rot angelaufen, schien aber einzuschlafen. Im Laufe des Abends sorgten sich die Eltern um ihr Baby, fuhren in die Kinderklinik Bethel. Dort wurde zunächst nichts festgestellt. Doch in den nächsten Tagen wiesen Krampfanfälle und andere Symptome laut Gutachten auf eine "Kindesmisshandlung durch Schütteltrauma" hin.
Natürlich habe er dem Kind nicht schaden wollen, beteuerte der Kraftfahrer. Es sei ja sein Sohn. "Das ist einfach nicht zu fassen", bereute der Mann seine damalige Reaktion. Er hatte den Zustand des Kindes zunächst nicht auf sein Verhalten zurückgeführt. Doch nachdem er sich über Folgen solchen Schüttelns informiert hatte, gestand er seinen Fehler ein.
Diesen Weg zu seiner Verantwortung hielt ihm das Gericht zugute und blieb unter dem Antrag der Staatsanwältin, die für das folgenreiche "Augenblicksversagen" zwei Jahre auf Bewährung und 2.000 Euro Auflage forderte.
"Es sieht ganz gut aus, dass nichts allzu Schlimmes bei Ihrem Sohn zurückbleibt", interpretierte die Vorsitzende Richterin die Verfassung des Kindes, das die als Zeugin geladene Mutter mitgebracht hatte. Zunächst waren gravierende bleibende (Hirn-)Schäden befürchtet worden.
Die 28-Jährige bestätigte die momentan dank Physiotherapie gute Verfassung des Jungen, der bisher nur eine leichte Entwicklungsverzögerung zeige. Der Vater war auf Veranlassung des Jugendamtes aus der Wohnung ausgezogen, hält aber weiterhin Kontakt zu seinem Sohn und hat die vom Amt angebotenen Beratungsgespräche wahrgenommen.
Im Sommer will das Paar heiraten und wieder als Familie zusammenleben.















