Herford/Verden Es gibt kriminelle Leidenschaften, die sind unergründlich - so wie die eines 21-jährigen Herforders. Der liebt Trecker und wurde deshalb bereits mehrfach zum Straftäter. Vor dem Landgericht Verden ging er jetzt gegen eine Verurteilung zu anderthalb Jahren Gefängnis durch das Amtsgericht Nienburg an.
Der Vorwurf der Anklage: Der 21-Jährige aus Herford soll am 12. März 2009 in Nienburg einen Trecker im Wert von 150.000 Euro gestohlen haben. Erst zwei Tage zuvor war er aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort verbüßte er eine zweijährige Jugendstrafe - wegen Treckerdiebstahls.
"Wenn er Trecker oder Schlepper sieht, dann will er die haben. Mein Mandant gehört nicht ins Gefängnis, sondern in Therapie", argumentierte Verteidiger Matthias B. Koch.
Auch wenn es sich um einen wertvollen Trecker handelt, dann seien dennoch ein Jahr und sechs Monate für das "Herumjuckeln" eindeutig zu viel. Schließlich habe sein Mandant den Trecker zurückbringen wollen, betonte der Jurist.
Der Schlüssel steckte
Und zu berücksichtigen sei beim Strafmaß auch, dass man seinem Mandanten die Tat leicht gemacht habe, denn der Schlüssel steckte.
Die Verurteilung war nicht nur wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall erfolgt, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dass der Angeklagte nicht fahren darf, bedeutet aber nicht, dass er es nicht kann. Vom Gelände eines Nienburger Landmaschinenhändlers, zu dem er sich nach Aufschneiden des Zaunes unbefugt Zutritt verschafft haben soll, fuhr er erst mit dem 300 PS-starken Fendt 930 Vario durch den Zaun hindurch und dann unfallfrei rund 60 Kilometer bis nach Gehrden bei Hannover. Nach einem Zeugenhinweis entdeckte die Polizei den Schlepper dort wenige Stunden später in einem Waldstück. Der Angeklagte habe auf dem Fahrersitz gesessen und auf die Rufe der Beamten überhaupt nicht reagiert. Man sei das "Mordsding" erst einmal hinaufgeklettert, so der von der Größe des Gefährts beeindruckte Polizist. "Ich wusste gar nicht, dass es so riesige Trecker gibt."
Erst nach mehrmaligem Rütteln habe der damals 20-Jährige reagiert, und man habe ihn mit mehreren Kollegen nach unten bugsiert. "Er wirkte wie in Trance", so der Zeuge. Der junge Mann wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Keine Bewährung
Der 21-Jährige wirkt recht jugendlich, überhaupt nicht wie ein Gauner, der übergroßes Diebesgut geschickt zu verstecken und in bare Münze umzusetzen weiß.
Auch das Amtsgericht sah als Motiv der ungewöhnlichen Tat mehr das "durch die Gegend fahren" an. Eine Therapie wurde zwar als sinnvoll erachtet, aber wegen fehlender Krankheitseinsicht nicht angeordnet. Selber äußern wolle sich sein Mandant zunächst nicht, so der Verteidiger. Dies habe er in erster Instanz getan, aber man habe ihm nicht geglaubt und mit dem Sachverständigen, der die Schuldfähigkeit beurteilen soll, würde er nicht reden.
Die angestrebte Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam für das Amtsgericht nicht in Betracht und wurde auch von der Staatsanwältin abgelehnt. "Die Lebensgeschichte des Angeklagten spricht für alles, aber nicht für eine Bewährung", so die Anklägerin. Das Gericht will noch weitere Zeugen laden und über den Antrag des Verteidigers auf ein neues Sachverständigengutachten entscheiden. Vor Ende September wird kein Urteil erwartet.
60 Stundenkilometer schnell
Der gestohlene Schlepper vom Typ Fendt 930 gilt als einer der technisch am weitesten entwickelten Traktoren weltweit: Neben einem speziellen Getriebe, das der Fahrer nicht mehr schalten muss, verfügt er über spezielle Sensoren etwa für die Hydraulik. Der Schlepper hat mit Anbaugeräten ein zulässiges Gesamtgewicht von rund 18 Tonnen, einen Motor mit knapp 7,2 Liter Hubraum und eine Transportgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.