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05.01.2010
BIELEFELD
450.000 Euro für übersehenen Schlaganfall
Diagnose lautete, der Patient leide unter epileptischen Krampfanfällen

Bielefeld (gär). Weil am Herforder Klinikum bei der Behandlung eines Schlaganfallpatienten schwere Fehler passiert sind, müssen eine Ärztin und das Krankenhaus 450.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an das Opfer bezahlen. Darauf haben sich die Parteien nun vor einer Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts geeinigt. Sie schlossen einen Vergleich.

Beim Schlaganfall geht es darum, dass eine Diagnose möglichst schnell gestellt und ein Patient adäquat behandelt wird. Dann können langfristige Schäden oft in Grenzen gehalten oder ganz vermieden werden. Bei Volker B. (44) war leider das Gegenteil der Fall. Am 24. März 2003 konnte der Familienvater aus Herford plötzlich nicht mehr richtig sehen und sprechen. Seine Arme und Beine waren wie gelähmt, er verspürte Schwindel und Übelkeit. Am frühen Abend wurde Volker B. mit dem Notarztwagen ins Herforder Klinikum gebracht und dort auf eine Intensivstation verlegt.

Die Diagnose lautete, Volker B. leide unter epileptischen Krampfanfällen. Doch das war ein Irrtum. Als die Assistenzärztin am nächsten Morgen eine Kontrolluntersuchung vornahm, war der Patient nicht mehr ansprechbar. Erst gegen 11 Uhr wurde eine Kernspintomographie durchgeführt und ein schwerer Schlaganfall festgestellt.

Diese Diagnose hätte schon kurz nach der Einlieferung gestellt werden müssen, sagt Rechtsanwalt Hartmut Geil, der den Geschädigten vertrat. Volker B. ist nun ein Pflegefall.


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Kommentare
Das fällt den Leuten erst dann ein, wenn durch die Medien bekannt gegeben wird, dass man für einen ähnlichen Fall viel Geld gibt ansonsten nimmt man es hin. Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis. Es gibt aber auch Ausnahmen. Darüber sollte man sich einfach mal im Internet informieren. Wenn am 03.12.2004 dem Patienten aufgefallen ist, dass ein Behandlungsfehler vorliegt dann erlangte er auch die Kenntnis darüber und die Frist beginnt zu laufen. Bis zum 31.12.2007 hätte man also noch klagen können. Danach tritt die Verjährung ein.

Lieber Franz, unter normalen Umständen wäre die Sache verjährt, aber ganz genau kann das tatsächlich erst ein Anwalt sagen, der die Sache mit allen Informationen (!) prüfen konnte. Sie sollten einen Anwalt, evtl. einen Fachanwalt für Medizinrecht, konsultieren - und schon zu Beginn des Gesprächs einen Honorarbetrag für die Prüfung der Verjährungsfrage (!!) ausmachen und sich diese Summe schriftlich bestätigen lassen. Beste Wünsche!

Hi Franz, frag doch mal den Anwalt der hier auch tätig ist! Hartmut Geil. Dieser Fall ist ja auch im Jahr 2003 passiert. Viel Glück!

@Franz: Sie haben sicher nicht die Möglichkeit zu einer Klage! Da sie mit einem BZ von 400mg/dl wahrscheinlich ein hyperglykämisches Koma erlitten wird er Arzt erst dieses behandelt und anschließend erst die Symptome des Schlaganfalls entdeckt haben!

@ Franz: Das müssteste mal einen Anwalt fragen und nicht hier!



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