Bielefeld (gär). Weil am Herforder Klinikum bei der Behandlung eines Schlaganfallpatienten schwere Fehler passiert sind, müssen eine Ärztin und das Krankenhaus 450.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an das Opfer bezahlen. Darauf haben sich die Parteien nun vor einer Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts geeinigt. Sie schlossen einen Vergleich.
Beim Schlaganfall geht es darum, dass eine Diagnose möglichst schnell gestellt und ein Patient adäquat behandelt wird. Dann können langfristige Schäden oft in Grenzen gehalten oder ganz vermieden werden. Bei Volker B. (44) war leider das Gegenteil der Fall. Am 24. März 2003 konnte der Familienvater aus Herford plötzlich nicht mehr richtig sehen und sprechen. Seine Arme und Beine waren wie gelähmt, er verspürte Schwindel und Übelkeit. Am frühen Abend wurde Volker B. mit dem Notarztwagen ins Herforder Klinikum gebracht und dort auf eine Intensivstation verlegt.
Die Diagnose lautete, Volker B. leide unter epileptischen Krampfanfällen. Doch das war ein Irrtum. Als die Assistenzärztin am nächsten Morgen eine Kontrolluntersuchung vornahm, war der Patient nicht mehr ansprechbar. Erst gegen 11 Uhr wurde eine Kernspintomographie durchgeführt und ein schwerer Schlaganfall festgestellt.
Diese Diagnose hätte schon kurz nach der Einlieferung gestellt werden müssen, sagt Rechtsanwalt Hartmut Geil, der den Geschädigten vertrat. Volker B. ist nun ein Pflegefall.















