Herford. Der Herforder Claus Frickemeier ist mit seinem Internet-Blog und seinen Auftritten in Fernseh-Magazinen wie Akte bei Sat. 1 überregional als Kämpfer gegen die so genannte Internet-Abzocke bekannt geworden. Er betreibt die Seite inside-megadownloads.blogspot.com.
Dabei verfügt er über Insider-Kenntnisse: Als ehemaliger Mitarbeiter eines von Vlotho aus agierenden Unternehmensgeflechts, zu dem auch die überregional wegen einer Mahnwelle bekannte Internet-Seite Megadownloads zählte, kennt er sich mit den Beziehungen in der Branche aus. Frickemeyer verwendet gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber in der Berichterstattung Begriffe wie "Abzock-Methoden", "Abzock-Netzwerk", "Abzockzentrale", "Nutzlos-Branche" oder "mafiös anmutendes Netzwerk".
Das wollte sich der ehemalige Arbeitgeber des Herforders nicht gefallen lassen. Es bewertet die Bezeichnungen als geschäftsschädigende Diffamierung und zog vor das Arbeitsgericht in Herford. Das Unternehmen sieht in den Äußerungen Frickemeiers eine Arbeitspflicht-Verletzung.
Die Entscheidung, die das Gericht unter dem Aktenzeichen 3Ga 26/09 gefällt hat, hat überregional für Aufsehen gesorgt. "Es ist schon ungewöhnlich, den Weg über das Arbeitsgericht zu wählen", erklärt der Rechtsanwalt Frickemeiers, Jens-Christof Niemeyer (Spenge). In den häufigsten Fällen würden solche Streitfälle vom Landgericht entschieden.
In diesem Fall entschied aber das Arbeitsgericht: Danach stellen Frickemeiers Aussagen zulässige Meinungsäußerungen dar. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. Sämtliche Kommentare des ehemaligen Mitarbeiters fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Die sachliche Auseinandersetzung stehe im Vordergrund.
Frickemeier freut sich über das Urteil. Rechtsmittel hat die Gegenseite nicht eingelegt. "Das Urteil", so Anwalt Niemeyer, "ist rechtskräftig".
















