Herford/Bünde (acw). Als der Staatsanwalt über den Autositz kletterte, staunte auch der Angeklagte. Ein 37-jähriger Bünder Ben K. (alle Namen von der Redaktion geändert) hat sich gestern vor dem Amtsgericht Herford verantworten müssen. Ihm wurden tätliche Beleidigung auf sexueller Grundlage und sexuelle Nötigung vorgeworfen.
Der Angeklagte war am 30. Oktober 2009 mit der zu dem Zeitpunkt 19-jährigen Nadja M. mit dem Auto von Bünde nach Berlin gefahren. Dort sollten beide bei einem Umzug der Tante von M. helfen. Die junge Frau kannte den 37-jährigen K., einen Schulfreund ihrer Tante, nicht. M. steuerte den Wagen. Beide hätten sich gut verstanden und sich nach Aussagen von K. "locker unterhalten".
Kurz hinter Hannover habe sich K. dann das Plastikei aus einem Überraschungs-Ei in die Hosentasche gesteckt und M. aufgefordert, das Ei in seiner Hose anzufassen. Als diese sich weigerte, habe der Angeklagte ihre Hand genommen und sie mit Gewalt auf sein erigiertes Glied gedrückt. Die junge Frau hatte nach eigenen Angaben Mühe, ihre Hand wegzuziehen, sodass sie fast von der Fahrbahn abgekommen sei.
Von hinten an die Brust
Auf der weiteren Fahrt sei K., der gestern alle ihm vorgeworfenen Taten bestritt, vom Beifahrersitz aus auf die umgeklappte Rückbank geklettert. Von hinten habe er ihre Bluse aufgeknöpft und an ihre Brust gefasst. Sie habe ihm zu verstehen gegeben, dass sie in keiner Weise von ihm berührt werden möchte. Als Ben K. auf den Beifahrersitz zurückgeklettert sei, habe er seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt und sie gestreichelt. Nadja M. habe ihre Oberschenkel zusammengekniffen. Er sei jedoch mit seiner Hand unter ihren Rock geglitten. Die junge Frau habe die Hand von Ben K. schließlich von ihrem Körper geschlagen.Während der Vernehmung der Hauptzeugin traten mehrere Ungereimtheiten in der Darstellung auf: Nadja M. hatte direkt nach der Tat bei der Polizei einen anderen Ablauf zu Protokoll gegeben.
Da sich das Gericht nicht vorstellen konnte, dass der Angeklagte in dem Kleinwagen während der Fahrt nach hinten geklettert war, machte das Gericht ein ähnliches Fahrzeug bei einem Herforder Autohändler ausfindig. 16 Personen, Juristen, Zeugen und Besucher, begaben sich in das Autohaus. Dort setzte sich die Richterin als mutmaßliches Opfer M. hinter das Steuer. Der Staatsanwalt versuchte vom Beifahrersitz aus, nach hinten zu klettern. Das schaffte er ohne große Anstrengung. Der Beweis war damit erbracht.














Wenn K. alle ihm vorgeworfenen Taten bestritten hat, steht doch nur Aussage gegen Aussage.
Wenn sich dann noch die Aussage der Klägerin mit der Zeit geändert hat, scheint es mir recht fragwürdig jemanden aufgrund solch einer Beweislage zu verurteilen.
Kann es sein, dass hier im Bericht einige entscheidende Details vergessen wurden, zumal ja von Zeugen die Rede ist?