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10.11.2010
HERFORD
Massenfreispruch für Raser in Herford
Richter stellt 42 Verfahren ein / Vorwurf: Blitzer dienen der Geldschneiderei
VON JOBST LÜDEKING

Streitbar | FOTO: KIEL-STEINKAMP

Herford. Den Verdacht haben viele geblitzte Autofahrer, doch Amtsrichter Helmut Knöner aus Herford spricht ihn aus: Radaranlagen und Starenkästen dienen seiner Ansicht nach der Geldschneiderei durch Kommunen und das Land. Vergangene Woche hat Knöner deshalb 42 Temposünder freigesprochen.

Hintergrund des spektakulären Massenfreispruchs: Der Herforder Richter sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, eindeutige und für die Bürger verständliche Regelungen zu schaffen. Daran habe es bislang gemangelt. "Es geht nicht primär darum, Raser freizusprechen", erläutert Knöner seine Entscheidungen.

Eine der rechtlichen Grundlagen für die Verkehrsüberwachung – das heißt das Filmen und das Fotografieren der Autofahrer – basiere auf einem Paragrafen zur Bekämpfung des Terrorismus, der Spionage und der organisierten Kriminalität. "Autofahrer sind aber nun mal keine Schwerstkriminellen", so Knöner. Vorschriften aus der Terrorbekämpfung passen seiner Ansicht nach "nicht auf Verkehrssünder". Der Staat dürfe nicht eine falsche Methode – in diesem Fall den Paragrafen zur Terrorabwehr – einsetzen, um ein richtiges Ergebnis zu erzielen. In einer solchen Situation gebe es ein Beweisverwertungsverbot, so der Amtsrichter.

Starenkasten zum Geldverdienen

Auch in einem zweiten Punkt sieht er eine massive Interessenkollision: "Bei der Verkehrskontrolle geht es darum, Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen." Vom "Geldverdienen" sei da eigentlich "nicht die Rede". Wenn es dem Staat darum gehe, Einnahmen zu erzielen, dann solle er Steuern erheben.

Info

Kritik vom ADAC

  • Richter Helmut Knöner gilt als streitbarer Geist: Noch als Jugendrichter war er maßgeblich daran beteiligt, dass Deutschland ein Jugendstrafvollzugsgesetz bekam.
  • Markus Schäpe, Verkehrsrechtsexperte des ADAC, bewertet die Überlegungen von Richter Knöner jedoch kritisch: "Die polizeilichen Richtlinien legen fest, dass vornehmlich an Gefahren- und Unfallschwerpunkten gemessen werden soll." Das schließe aber eine weitere Überwachung an anderen Stellen nicht aus, so der promovierte Jurist. Wenn ein Richter vermute, dass gegen die Richtlinie verstoßen werde, könne er dies durch die Befragung der Polizeibeamten feststellen.
  • Heute Abend werden Markus Schäpe und Helmut Knöner in der Sendung "Stern-TV" auf RTL ab 22.15 Uhr aufeinandertreffen.


Während heutzutage im Bereich der Tempomesstechnik jede Feinheit ausgelotet sei, gebe es für die Stellen, an denen die Geschwindigkeit kontrolliert wird, keine genauen Regelungen und Vorschriften. "Wie kann ich beurteilen, ob eine Starenkasten zum Geldverdienen oder wegen eines Unfallschwerpunktes aufgebaut wurde?", fragt der Verkehrsrichter.

Knöners Folgerung: "Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Starenkästen dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat."

Verkehrsrichter: Ernsthafter Interessenkonflikt

Die Starenkästen aufstellenden Kommunen, aber auch die Polizei stünden in einem ernsthaften Interessenkonflikt, erklärt der Verkehrsrichter. Dieser betreffe auch die Auswahl der Standorte, weil die Kommunen gleichzeitig Nutznießer der erblitzten Millioneneinnahmen seien.

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
@ carlo: also darf man dann an allen stellen außer: Unfallschwerpunkten, Schulen, Kitas oder Altersheimen- alle regeln, vorschriften der stvo über bord werfen!?
wer einen verstoß begeht der sollte dafür gerade stehen!

Danke Herr Knöner, sie haben mit Ihrer Rechtsauffassung vielen Bürgern aus der Seele gesprochen. In der Tat werden viele Einsätze an Stellen durchgeführt, die dem eigentlichen Anliegen nicht gerecht werden und lediglich die Bürger abzocken. Niemand richtet sich gegen Messungen an Unfallschwerpunkten, Schulen, Kitas oder Altersheimen. Wir brauchen klare Vorgaben, die den jetzt vorhandenen Missbrauch ausschließen. Dazu gehört das Recht auf das eigene Bild. Ich möchte zum Zwecke des Abkassierens nicht auch noch fotografiert werden. Lieber Herr Knöner, sie geben ein nachahmenwertes Beispiel!!

@Isotrop: Wenn das so wäre, dann dürfte es soetwas wie Störerhaftung in Deutschland ja eigentlich gar nicht geben. Ein Inhaber eines Internetanschlusses kann auch als Mitstörer für Straftaten, die über seinen Anschluss erfolgen, haftbar gemacht werden. Warum sollte ein KFZ-Halter dann nicht für Straftaten, die mit seinem Fahrzeug begangen werden, haftbar gemacht werden können?

@sven: Die Einzelfälle kenne ich nicht, bitte doch mal alle 42 Urteile des Richters Knöner ins Netz stellen. Natürlich nur in vollständig schriftliche abgefaßter Version, so wie es sich für eine korrekte Fallbeurteilung notwendig ist. Persönlich bin ich der Auffassung, daß die meisten Tempobeschränkungen reiner Unsinn sind und deshalb aufzuheben wären. Sinnvolle Beschränkungen sind zu akzeptieren und Überschreitungen natürlich strafrechtlich zu ahnden. Aber darum geht es doch m. W. den Richter überhaupt nicht, sondern allein um "unausgegorene" Gesetze und Tempolimite.

@Isotrop: Ihr Grinsen wird Ihnen schon noch vergehen. Das Grundgesetz kann nahezu beliebig durch Gesetze eingerschränkt werden, weil die deutsche Gummiverfassung dies explizit vorsieht. Jetzt muss nur noch Schäuble überzeugt werden, dass die Halterhaftung mehr Geld in die Staatskasse spült sowie den StVO-Terrorischden den gar ausmacht. Aber seit es Autobahnen gibt, war den Kartoffeln schon immer freie Fahrt für freie Bürger wichtiger als die Meinungsfreiheit, denn Rasen macht frei!



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