Herford. Abgesehen von der Tür zum Gerichtssaal, die sich partout nicht schließen lassen wollte, waren es Dienstagvormittag im Schöffengericht die zwei Zeugen, die mit ihren offensichtlichen Lügen ungewollt für Erheiterung sorgten. Ein britischer Soldat aus Herford und seine Freundin, ebenfalls Soldatin, hatten zwei Türsteher aus dem Go Parc der Körperverletzung bezichtigt.
Dass die Sicherheitsleute am Abend des 13. März 2010 Pfefferspray gegen die beiden Gäste einsetzten, gaben sie gestern unumwunden zu. "Wir hatten aber keine andere Möglichkeit - der junge Mann war ja total aggressiv", sagte einer der beiden.
Soldat Ryan T. (Name geändert) hatte an besagtem Abend mit seiner Freundin die Disco besucht, er befand sich offenbar in einem Funkloch. Auf der Suche nach Empfang für sein Handy - so die Darstellung der Go-Parc-Männer - habe der 21-Jährige die Sicherung am Notausgang mit Gewalt außer Kraft gesetzt. Als ein Türsteher durch den ausgelösten Alarm aufmerksam wurde und ihn draußen ansprach, habe der Soldat aggressiv reagiert. Ein hinzu gerufener Türsteher sah sich genötigt, das Spray einzusetzen.
T. und seine Freundin sahen das natürlich anders: Die Tür zum Notausgang hätten sie einfach nur aufgeschoben, das Spray sei ohne Vorwarnung eingesetzt worden, Schläge hätten sie ebenfalls kassiert.
Unglaubwürdig wurde die Darstellung vor allem durch die offensichtlichen Lügen am Rande des Falles: So hatte T. zu Beginn der Verhandlung noch behauptet, seine Freundin könne nicht vor Gericht erscheinen, weil sie sich in England aufhalte. Minuten später stand sie zur Verwunderung der Anwesenden im Raum. Zum Verhängnis wurden den beiden auch eine Pfeffermühle und ein Essbesteck aus einem Go-Parc-Restaurant, die sich am Tatabend im Rucksack der Soldatin befanden.
"Das muss mir irgend jemand aus Spaß in den Rucksack gesteckt haben", ließ die Soldatin ihre Dolmetscherin übersetzen. Da wurde es auch der Richterin zu bunt: "Sie erzählen uns hier doch alle beide totalen Quatsch, das gibt’s doch gar nicht!"
Selbst der Staatsanwalt musste einräumen, dass die Aussagen der Zeugen nicht für eine Verurteilung der Sicherheitsleute ausreichte - er plädierte auf Freispruch. Nach einer sehr kurzen Besprechung lautete das Urteil von Richterin und Schöffen denn auch so, wie es zu erwarten war: "Die Angeklagten werden freigesprochen."











