Herford. Autofahrer, die Drogen genommen haben, müssen verstärkt damit rechnen, von der Herforder Polizei kontrolliert zu werden. Doch auch Drogenkonsumenten, die nicht am Steuer sitzen, laufen Gefahr, ihren Führerschein zu verlieren. Und das auch dann, wenn ihnen - obwohl sie Drogen genommen haben - strafrechtlich keine weiteren Konsequenzen drohen.
"Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erkenntnisse über den Drogenkonsum an das Straßenverkehrsamt weiterzugeben", erklärt Christoph Mackel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Häufig reagiert aber auch bereits die Polizei, wenn die Daten für den Konsum vorliegen. Das Verfahren greift nicht nur bei Drogenkonsum, sondern auch dann, wenn etwa wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt wird.
Das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern reagiert dann. "Wir unterscheiden zunächst einmal zwischen Drogen wie Heroin und Cannabis", erklärt Heinz Löwenberg, Leiter der Behörde. Bei sogenannten harten Drogen wird der Führerschein sofort entzogen. Bei den als weiche Droge eingestuften Hanf-Produkten wird der Führerscheininhaber zu einer Untersuchung gebeten.
Entscheidend für die Frage, ob ein Fahrer seinen Führerschein behalten darf oder nicht, ist die Höhe des gemessenen Drogenwertes. Liegen dem Straßenverkehrsamt bereits die Daten des polizeilichen Bluttestes vor, entscheiden die Beamten sofort. Ansonsten bitten sie mutmaßliche Drogenkonsumenten zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.
"Bisher haben wir im Jahr 2011 rund 20 dieser Fälle, in denen Drogenkonsum eine Rolle spielt", erklärt Heinz Löwenberg. "In einigen Fällen haben wir auch eine Gemengelage aus Drogen und Alkohol."
Die jährlich rund 40 Verfahren schließen aber auch Überprüfungen ein, bei denen die mögliche Rückgabe eines Führerscheins ansteht. Viele der Angeschriebenen reagierten überrascht. "Viele verweisen darauf dass das Verfahren eingestellt wurde", so der Leiter des Straßenverkehrsamts. "Oft wurde das Verfahren aber nach Paragraf 153 wegen geringer Schuld eingestellt."
Doch der straffreie Besitz von Cannabis oder Marihuana bedeutet noch lange nicht, dass die Fahrer auch weiter am Steuer sitzen dürfen. Denn für das Straßenverkehrsamt geht es um die Frage, ob ein Fahrer gesundheitlich in der Lage ist, ein "Kraftfahrzeug zu führen". Oder aber, ob es medizinische Gründe wie Drogenkonsum gibt, die dazu führen, dass er zu einer Gefahr für sich und andere wird.