Hüllhorst/Bünde/Bielefeld. Nahezu ein halbes Jahr nach dem heimtückischen Mord an der Kahlen Wart in Hüllhorst (Kreis Minden-Lübbecke) beginnt am 16. November vor dem Landgericht Bielefeld der Prozess gegen ein Bünder Paar, das in der Nacht zum 22. Mai eine 28-jährige Herforderin erwürgt und anschließend verbrannt haben soll. Die schreckliche Tat wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich geplant und ausgeführt.
Ein Jogger hatte gegen 8 Uhr morgens die verbrannte Leiche der jungen Frau mitten auf dem Kammweg des Wiehengebirges gefunden. Die offenbar noch qualmenden Überreste lagen wenige Meter hinter einer Schranke, die das Ende des Parkplatzes markiert. Eine noch am selben Tag gebildete Sonderkommission der Kripo kam so zu ihrem Namen: "Soko Schranke".
Kriminalhauptkommissar Knut Packmohr übernahm die Leitung. Er führt derzeit auch die Ermittlungen zu einer in einer Tiefkühltruhe aufgefundenen Leiche in Bielefeld.
Leerer Benzinkanister am Ortsausgang
Die Leiche war so stark verbrannt, dass nicht einmal das Geschlecht zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Ein Fuß samt bunter Socke, der von den Flammen verschont geblieben war, ließ auf eine Frau schließen.
Zwei Tage nach Auffinden der Leiche durchkämmte die Einsatzhunderschaft der Bielefelder Bereitschaftspolizei das unwegsame Gelände rund um die Kahle Wart. Nach einem Hinweis des nun Beschuldigten fand die Polizei wenige Tage später einen leeren Benzinkanister am Ortseingang Obermehnen. Offenbar war er nach der Tat aus dem fahrenden Auto in ein Feld geworfen worden.
Wie jetzt bekannt wurde, war das Opfer aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung geistig behindert. Es handelte sich um die Ex-Freundin des Angeklagten. Dem 42-Jährigen und seiner 32-jährigen Lebensgefährtin wirft Staatsanwalt Christoph Mackel Heimtücke beim Ausüben der Tat vor. Heimtücke gilt als Mordmerkmal.
Gemeinsamer Entschluss?
Der Angeklagte soll, obwohl er seit mehreren Jahren mit der 32-jährigen Bünderin liiert war, Ende März 2011 eine intime Beziehung mit dem späteren Opfer begonnen haben. Seine 32-jährige Freundin habe darunter erheblich gelitten und, so der Staatsanwalt, immer wieder versucht, den Angeklagten dazu zu bewegen, die Beziehung zu der Herforderin zu beenden.
Nachdem der 42-Jährige im Mai 2011 der Beziehung zu der jungen Frau überdrüssig war, soll das Paar den Entschluss gefasst haben, sich dieser zu entledigen und sie zu töten. Unter einem Vorwand soll der Angeklagte das Opfer in seinem Kleintransporter zu dem einsam gelegenen Ausflugsparkplatz an der K 60 zwischen Hüllhorst und Obermehnen gebracht haben. Seine Komplizin habe sich während der Fahrt im Laderaum des Kastenwagens versteckt.
Nachdem der Wagen auf dem Parkplatz hinter einer Baumreihe angehalten hatte, soll das Opfer von der Frau angegriffen und erwürgt worden sein. Anschließend übergossen beide den leblosen Körper mit Benzin und zündeten ihn an.
Ob das Opfer zu diesem Zeitpunkt noch lebte, konnte auch die Obduktion nicht klären. Wäre dies der Fall, würde das Mordmerkmal Grausamkeit gelten. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage am Bielefelder Landgericht angesetzt.