Herford. Über anderthalb Stunden zog sich die Verhandlung wie Kaugummi. Eine Bagatelle, wie es schien. Dazu eine Zeugin, die sich nicht erinnern oder nicht hingeguckt haben wollte und folgerichtig nichts zur Auflösung beitrug. Einige Anwesende fragten sich bereits, warum die Juristen gestern Mittag im Schöffengericht wegen eines gestohlenen Autoradios im Wert von 20 Euro einen solchen Aufwand betrieben und auf winzigen Details herumritten.
Dann die Auflösung: Der Angeklagte Kemal G. (Namen geändert) war bereits mehrfach vorbestraft und nach einem mehrjährigen Jugendarrest nur auf Bewährung "draußen". Eine Verurteilung wegen Raubes konnte für ihn gravierende Folgen haben.
Das Vergehen, für das er sich gestern verantworten musste, war unspektakulär: G. hatte einer Bekannten, der 20-jährigen Luisa F. aus Enger, für 450 Euro einen altes Auto verkauft. F. zahlte 400 Euro. "Die fehlenden 50 hätte ich später gezahlt, wenn der Wagen ohne Probleme durch den TÜV gekommen wäre", erzählte F. im Zeugenstand.
Zur Seite geschoben und zugegriffen
So sei der Deal gewesen. Eine Werkstatt nahm ihr allerdings noch einmal 750 Euro für diverse Reparaturen ab, bevor es vom TÜV die begehrte Plakette gab. "Kemal hat mich betrogen", stand für die Frau fest. Die 50 Euro behielt sie.
Der Angeklagte sah das anders. Vom TÜV-Deal wollte er nichts wissen. G. fühlte sich seinerseits um 50 Euro geprellt und kündigte an, sich das fehlende Geld zu holen.
Drei Monate später sah er die Gelegenheit gekommen: Als er und Luisa F. sich in Bünde zufällig trafen, ging er aufs Auto seiner Bekannten zu, schob die Frau beiseite und zog das Radio aus den Armaturen. "Das kriegst Du wieder, wenn ich mein Geld habe", seien seine Worte gewesen.
Gs Verteidiger sprach deshalb auch von einer "eigenmächtigen Inpfandnahme", anstatt von einem Raub. Richterin Blöbaum gab bereits früh zu erkennen, dass sie von dieser Idee nichts hielt. Für sie war der Tatbestand des Raubes erfüllt, weil der Angeklagte F. zur Seite geschubst und sich des Radios bemächtigt hatte. "Diebstahl und Nötigung ist nun einmal Raub", so die Richterin.
Kurios: Eine Zeugin, die mit Opfer und Täter befreundet ist, hatte
angeblich in eine andere Richtung geschaut - obwohl sie im Auto von Kemal G. saß und der Radio-Raub sich nur wenige Meter entfernt abspielte. Dann wieder wollte sie sich nicht erinnern. "Das kann ich so nicht sagen, das muss ich erst absprechen", war der Satz, der Richterin Blöbaum fast aus der Fassung brachte. Spätestens jetzt war allen Juristen klar: Diese Zeugin ist nicht zu gebrauchen.
Hämischer Applaus
Richterin und Schöffen hatten sich zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon ein Bild gemacht und verurteilten den Angeklagten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Kemal G. warf Luisa F. nach der Urteilsverkündung einen bitterbösen Blick zu und applaudierte hämisch. Laut F. hatte er sie und ihre Freundin auch schon im Vorfeld des Prozesses massiv bedroht.
Die Engeranerin hatte nach der Verhandlung so große Angst vor G, dass der Staatsanwalt sie und ihre Freundin auf dem Weg zum Parkplatz begleiten musste. Richterin Blöbaum riet ihr, sich bei der geringsten Bedrohung mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Schließlich sei gegen G. noch ein weiteres Verfahren wegen Bedrohung anhängig. Das könnte auch die Gedächtnislücken der zweiten Zeugin erklären.
Wie schön, dass Sie §249 Abs.2 erwähnen... Strafmaß in minder schwerem Fall des Raubes: 6 Monate BIS ZU 5 JAHREN!!!
Und wenn ich dann lesen muß (was ja bildet), dass der Täter nach MEHRJÄHRIGEM Jugendarrest AUF BEWÄHRUNG draußen ist, dann widerspricht es meinem Rechtsempfinden, einen Serientäter, der dazu noch Bewährung hat, und gegen den ein weiteres Verfahren wegen massivster Bedrohung läuft, mit den von mir erwähnten Samthandschuhen an zu fassen, und nur geringfügig über das Mindeststrafmaß hinaus zu gehen!
Also wer von uns beiden hat Artikel und §249 nun nicht "ganz gelesen"? :)