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18.01.2012
HIDDENHAUSEN
Zehn Monate Haft wegen gestohlenem Autoradio
Hiddenhausener bedrohte Zeugin
VON MEIKO HASELHORST

Urteil gebildet | SYMBOLFOTO: DPA

Herford. Über anderthalb Stunden zog sich die Verhandlung wie Kaugummi. Eine Bagatelle, wie es schien. Dazu eine Zeugin, die sich nicht erinnern oder nicht hingeguckt haben wollte und folgerichtig nichts zur Auflösung beitrug. Einige Anwesende fragten sich bereits, warum die Juristen gestern Mittag im Schöffengericht wegen eines gestohlenen Autoradios im Wert von 20 Euro einen solchen Aufwand betrieben und auf winzigen Details herumritten.

Dann die Auflösung: Der Angeklagte Kemal G. (Namen geändert) war bereits mehrfach vorbestraft und nach einem mehrjährigen Jugendarrest nur auf Bewährung "draußen". Eine Verurteilung wegen Raubes konnte für ihn gravierende Folgen haben.

Das Vergehen, für das er sich gestern verantworten musste, war unspektakulär: G. hatte einer Bekannten, der 20-jährigen Luisa F. aus Enger, für 450 Euro einen altes Auto verkauft. F. zahlte 400 Euro. "Die fehlenden 50 hätte ich später gezahlt, wenn der Wagen ohne Probleme durch den TÜV gekommen wäre", erzählte F. im Zeugenstand.

Zur Seite geschoben und zugegriffen

So sei der Deal gewesen. Eine Werkstatt nahm ihr allerdings noch einmal 750 Euro für diverse Reparaturen ab, bevor es vom TÜV die begehrte Plakette gab. "Kemal hat mich betrogen", stand für die Frau fest. Die 50 Euro behielt sie.
Der Angeklagte sah das anders. Vom TÜV-Deal wollte er nichts wissen. G. fühlte sich seinerseits um 50 Euro geprellt und kündigte an, sich das fehlende Geld zu holen.

Drei Monate später sah er die Gelegenheit gekommen: Als er und Luisa F. sich in Bünde zufällig trafen, ging er aufs Auto seiner Bekannten zu, schob die Frau beiseite und zog das Radio aus den Armaturen. "Das kriegst Du wieder, wenn ich mein Geld habe", seien seine Worte gewesen.

Gs Verteidiger sprach deshalb auch von einer "eigenmächtigen Inpfandnahme", anstatt von einem Raub. Richterin Blöbaum gab bereits früh zu erkennen, dass sie von dieser Idee nichts hielt. Für sie war der Tatbestand des Raubes erfüllt, weil der Angeklagte F. zur Seite geschubst und sich des Radios bemächtigt hatte. "Diebstahl und Nötigung ist nun einmal Raub", so die Richterin.

Kurios: Eine Zeugin, die mit Opfer und Täter befreundet ist, hatte
angeblich in eine andere Richtung geschaut - obwohl sie im Auto von Kemal G. saß und der Radio-Raub sich nur wenige Meter entfernt abspielte. Dann wieder wollte sie sich nicht erinnern. "Das kann ich so nicht sagen, das muss ich erst absprechen", war der Satz, der Richterin Blöbaum fast aus der Fassung brachte. Spätestens jetzt war allen Juristen klar: Diese Zeugin ist nicht zu gebrauchen.

Hämischer Applaus

Richterin und Schöffen hatten sich zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon ein Bild gemacht und verurteilten den Angeklagten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Kemal G. warf Luisa F. nach der Urteilsverkündung einen bitterbösen Blick zu und applaudierte hämisch. Laut F. hatte er sie und ihre Freundin auch schon im Vorfeld des Prozesses massiv bedroht.

Die Engeranerin hatte nach der Verhandlung so große Angst vor G, dass der Staatsanwalt sie und ihre Freundin auf dem Weg zum Parkplatz begleiten musste. Richterin Blöbaum riet ihr, sich bei der geringsten Bedrohung mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Schließlich sei gegen G. noch ein weiteres Verfahren wegen Bedrohung anhängig. Das könnte auch die Gedächtnislücken der zweiten Zeugin erklären.

Kommentare
@Lesen bildet
Wie schön, dass Sie §249 Abs.2 erwähnen... Strafmaß in minder schwerem Fall des Raubes: 6 Monate BIS ZU 5 JAHREN!!!
Und wenn ich dann lesen muß (was ja bildet), dass der Täter nach MEHRJÄHRIGEM Jugendarrest AUF BEWÄHRUNG draußen ist, dann widerspricht es meinem Rechtsempfinden, einen Serientäter, der dazu noch Bewährung hat, und gegen den ein weiteres Verfahren wegen massivster Bedrohung läuft, mit den von mir erwähnten Samthandschuhen an zu fassen, und nur geringfügig über das Mindeststrafmaß hinaus zu gehen!

Also wer von uns beiden hat Artikel und §249 nun nicht "ganz gelesen"? :)

@ michi:

warum der angeklagte nicht gleich festgenommen wurde? weil die ladung zum strafantritt aus guten gründen erst eine gewisse zeit nach einem rechtskräftigen urteil kommt?
und hier bezweifle ich bereits, dass das urteil von frau blöbaum überhaupt rechtskräftig wird.

@michi, ich möchte den Angeklagten keinesfall verteidigen und seine Straftaten herunterspielen, jedoch sollten beweisbare Fakten und Interpretationen nicht vermischt werden. Sie fordern hier einen Gesetzesvertstoß durch das Gericht. Von einer erneuten Bedrohung der Klägerin ist im Artikel keine Rede. Wenn jeder der hämisch lacht und böse Blicke zuwirft inhaftiert würde, wären die Straßen nahezu leergefegt. Richter müssen sich an Gesetze halten und wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, gibt es keinen Grund für eine unverzügliche Inhaftierung.

War das Gefängnis voll oder warum durfte der Verurteilte gehen? Oder war das Urteil nicht rechtskräftig? Und hätte er nicht zumindest für 24h in Gewahrsam genommen werden können, wenn er schon wieder gestenreich die Klägerin bedrohte?

@Christian W., wenn Sie schon den Inhalt des § 249 StGB anführen, sollten Sie ihn auch ganz lesen. Der Absatz 2 sagt, dass in minderschweren Fällen die Mindeststrafe 6 Monate beträgt. Wer sagt Ihnen, dass er Angeklagte nicht wegen eines minderschweren Falles verurteilt wurde. Außerdem ist nichts über das Alter bekannt. Daher kommt auch eine Verurteilung im Rahmen des Jugendstrafrechts in Frage, zumal es einen Hinweis gibt, dass der Angeklagte zuvor lange Zeit im Jugendarrest war.



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