Herford. Eigentlich sollte er nur das Knie des Mädchens röntgen - die 17-Jährige hatte einen Skiunfall gehabt. Als sie nach dem Röntgen außerdem über Schmerzen in der Hüftgegend klagte, schob der Mann jedoch den Schlüpfer der jungen Frau beiseite, leuchtete mit einer Lampe den Intimbereich aus und steckte "zum Abtasten der Leiste" einen Finger in ihre Scheide. Dafür hatte er sich gestern vorm Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte arbeitete zum Tatzeitpunkt als Röntgen-Assistent im Mathilden-Hospital.
"Mir war zuerst gar nicht klar, was da passiert war", schilderte die junge Frau gestern im Zeugenstand die Geschehnisse vom 8. Januar 2011. Wohl sei ihr das Verhalten des Mannes seltsam vorgekommen, zumal er ohne Handschuhe in ihren Körper eingedrungen sei.
Erst als sie sich ihrer Mutter und ihrem Freund anvertraute, seien ihr die Augen geöffnet worden. Letzte Sicherheit brachte die Frauenärztin, die der jungen Herforderin klar machte, dass eine Untersuchung der Leiste durch die Vagina - ob mit oder ohne Handschuh - nicht möglich sei.
Der Angeklagte - ein Familienvater aus dem Kreis Herford - wollte von den Vorwürfen nichts wissen. Total überrascht sei er gewesen, als er die Vorladung vom Gericht bekommen habe. An die Zeugin konnte er sich angeblich nicht erinnern. "Ich behandle an die 50 Menschen pro Tag", sagte er.
Die Schilderungen der Geschädigten, ihrer Mutter, ihres Freundes und der Polizeibeamtin, die damals das Protokoll aufgenommen hatte, klangen für Staatsanwaltschaft und Richterin Blöbaum glaubwürdiger. Vor allem die Tatsache, dass die Geschädigte selbst nicht übermäßig dick auftrug: körperliche und seelische Schäden habe sie keine davongetragen. Zum Arzt gehe sie nach wie vor bedenkenlos, an ein Schmerzensgeld verschwende sie keinen Gedanken. "Ich möchte nur nicht, dass er das noch mit anderen Frauen macht", so die jetzt 18-Jährige.
Der Staatsanwalt sah die Vorwürfe nach drei Stunden bestätigt und forderte ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung - für "sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses". Der Verteidiger hingegen sprach von einer "nicht vorhandenen Konstanz" in den Aussagen des Opfers und plädierte auf Freispruch.
Richterin Blöbaum und ihre Schöffen entschieden sich für den Mittelweg: Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe über 2.500 Euro - zu zahlen an die Frauenberatungsstelle Herford. Das glimpfliche Urteil begründete Blöbaum damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und eine Familie habe. Blöbaum: "Sie haben außerdem Glück gehabt, dass die junge Frau keine Schäden davongetragen hat." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.