Kreis Höxter. Das Komasaufen bei Jugendlichen nimmt zu! So oder ähnlich lauteten Meldungen, die jüngst unter Berufung auf aktuelle Angaben aus dem Gesundheitsministerium durch die Medien gingen. Binge-drinking und Alkoholrausch sind auch in den kommenden Monaten im Kreis Höxter wieder zu erwarten, wenn Schützenfeste und ähnliche Feiern aufeinander folgen.
Wie hoch der Anteil der Jugendlichen ist, die sich bis zur Bewusstlosigkeit betrinken, darüber gibt es im Kreis Höxter bislang keine verlässlichen Zahlen. Den einzigen greifbaren Wert liefert die Katholische Hospitalvereinigung Weser-Egge, die über eine Statistik der eingelieferten Kinder und Jugendlichen mit einem Alkoholabusus verfügt. In den Einrichtungen St.-Ansgar- Krankenhaus Höxter, St.-Josef- Hospital Bad Driburg, St.-Vincenz-Hospital Brakel und St.-Rochus-Krankenhaus Steinheim waren das demnach im Jahr 2008 65 Personen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Wohlgemerkt handelt es sich bei diesen Jungen und Mädchen nur um den Bruchteil von Betrunkenen, deren Kreislauf die Belastung ohne ärztliche Hilfe vermutlich nicht überstanden hätte. Die Zahl der übrigen "Scheintoten" oder "Bierleichen" bleibt im Dunkeln.
Auf die Frage, wie die Gesellschaft diesem, sie nicht unerheblich belastenden Phänomen entgegenwirken kann, wird von Experten unterschiedlich beantwortet. Während die einen mit Strenge eine Verhaltensänderung erzwingen möchten, plädieren andere für Hilfe durch Beratung und Betreuung. Auch über die Frage, wie man möglichst früh an die jungen Rauschtrinker herankommt, ist die Meinung vielfach geteilt. Übereinstimmung besteht lediglich in der Auffassung, dass es schwierig ist, den Zugang zu ihnen zu finden.
Bei einer großen gesetzlichen Krankenkasse wird in diesem Kontext daran erinnert, dass die Ärzte und Krankenhäuser ihnen keine Diagnosen mitteilen. Bei selbst verschuldetem Kreislaufversagen durch Alkoholmissbrauch könnte so auch niemand in Regress genommen werden. Außerdem verweist der Sprecher auf die ärztliche Schweigepflicht und auf das Gesetz, das es dem behandelnden Arzt untersagt, ohne Einwilligung des Patienten oder behördliche Anordnung eine Blutprobe zu entnehmen.
Ob es den behandelnden Krankenhausärzten an einem langen und stressigen Wochenende noch möglich ist, ein ausführliches Gespräch mit den mehr oder weniger interessierten Erziehungsberechtigten zu führen, vermag mit Sicherheit auch niemand zu sagen.
Die Gesetze, die es verbieten, dass an Jugendliche und Kinder Alkohol ausgeschenkt wird, sind nach Meinung eines engagierten Jugendpflegers in ausreichendem Maße vorhanden. Woran es seiner Meinung nach mangelt, sind die Kontrollen und das Hinschauen der Erwachsenen. Für die aber, so sagt der Fachmann, müsste das Glas Bier drei Euro kosten, damit sie endlich an ihre Vorbildfunktion erinnert werden.
Für die Kreisverwaltung setzt Fachbereichsleiter Gerd Handermann Hoffnung auf ein Gutachten, das der Kreis Höxter in Auftrag gab. In Kooperation mit den Schulen wurde eine Befragung gestartet, an der sich 1.355 Jugendliche beteiligten. Die Ergebnisse der Auswertungen werden laut Handermann Ende Juni erwartet. "Sobald uns die Erkenntnisse des Expertengutachtens vorliegen, werden wir u. a. mit Caritas, Jugendhilfe, Suchtberatern und Polizei darüber beraten, wie wir den Jugendlichen am besten helfen können", kündigte er an.