Höxter. Noch kündigt sich die Polizei an, wenn sie Waffenbesitzer im Kreis Höxter kontrolliert. Auch wer illegal ein Gewehr oder eine Pistole besitzt und abgibt, kommt straffrei davon. Doch Ende des Jahres ist Schluss mit dieser Nachsicht.
4.680 Waffenbesitzer sind im Kreis Höxter offiziell gemeldet. Doch längst nicht alle halten die strengen Vorschriften ein, die eine Aufbewahrung ihrer gefährlichen Utensilien in gesonderten Schränken sowie eine davon getrennte Lagerung der Munition vorsehen. "Die meisten schaffen sich einen Waffenschrank an, wenn wir sie darauf hinweisen", sagt Simone Schneider, vom Waffendezernat bei der Kreispolizeibehörde.
Nicht erst seit dem dramatischen Amoklauf eines Schülers in Winnenden mit 16 Toten überwachen die Beamten die Besitzer genau. "Diese schreckliche Tat führt aber dazu, dass im Waffenrecht insbesondere weit reichende Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen unbedingt ausgeschöpft werden sollten", erklärt Polizeisprecher Peter Schneider.
Wichtigste Änderung im Gesetz sei, dass Waffenbesitzer jetzt unaufgefordert einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbringen müssen. Die Ordnungshüter kündigten an, die sichere Lagerung zu kontrollieren. "Zurzeit sagen wir noch Bescheid, wenn wir vorbei kommen", sagt Lena Löhr von der Kreispolizei. Begründete Zweifel an der sachgerechten Lagerung müssen die Beamten dabei nicht nachweisen. Auch wenn sich die Prüfer bald nicht mehr vorher anmelden wird, zu "Unzeiten", wie Nachtruhe oder an Sonn- und Feiertagen würden keine Kontrollen durchgeführt.
Viele Waffenbesitzer, vor allem die, die Pistolen und Gewehre geerbt oder schon viele Jahre nicht mehr benutzt haben, geben ihre Erbstücke lieber bei der Polizei ab. "90 Kurz- und 180 Langwaffen, die in den vergangenen beiden Jahren bei uns abgegeben wurden, bringe ich jetzt zur Verschrottung nach Wuppertal", berichtet Löhr.
Wer seine nicht angemeldete Waffe bis Ende Dezember abgibt, braucht keine Anzeige zu fürchten. "Das gilt allerdings nur, wenn gegen den Besitzer kein Verfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße vorliegt", schränkt Löhr ein. Abgegeben werden können die Schusswaffen bei allen Polizeidienststellen.
Alle, die ihre Gewehre und Pistolen behalten wollen, brauchen einen Bedürfnisnachweis. Diesen bekommen beispielsweise Jäger oder Sportschützen. "Weiterhin sollen auch Erben auf Antrag ererbte Waffen behalten dürfen. Nicht zuletzt, weil mit ihnen oft ein Andenken an den Erblasser verbunden ist", so Peter Schneider. Allerdings müssen diese Geräte mit einem technischen Blockiersystem gesichert werden.
Kosten pro Stück: rund 150 Euro. "Damit kann das Gewehr nach einem möglichen Diebstahl nicht mehr auf dem Markt für illegale Schusswaffen verkauft werden, da sie unbrauchbar ist", erklärt Peter Schneider. Die Regelung gelte jetzt auch für Erbwaffenbesitzer, die in der Vergangenheit eine Erlaubnis zum Waffenbesitz erhalten hatten.