Trier/Vinsebeck (dei). Ein 30-jähriger aus Vinsebeck im Kreis Höxter ist vom Trierer Landgericht zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hat im Juni 2009 tatenlos zugesehen, wie seine 20-jährige Ex-Freundin nach einer Überdosis einer Partydroge gestorben ist (die NW berichtete). Der Tod der 20-jährigen Studentin im Juni 2009 in Trier hätte verhindert werden können, wenn ihr acht Jahre älterer Ex-Freund Hilfe geholt hätte.
"Er sah zu, wie sie langsam dahin starb", sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz gestern bei der Begründung des Urteils gegen den 30-Jährigen aus Vinsebeck. Die junge Frau hatte zuvor eine erhebliche Überdosis des Lösungsmittels Gammabutyrolacton (GBL) geschluckt. Das Mittel ist in der Techno-Szene als Party-Droge bekannt. Das Gericht schließt nicht aus, dass sich die Studentin mit dem Mittel habe umbringen wollen. Kurz vor ihrem Tod habe sie dem damals 29-Jährigen entsprechende Andeutungen gemacht. Trotzdem habe er die Flasche mit dem Lösungsmittel, das er selbst als Droge genommen hatte, auf dem Tisch im Zimmer der Frau stehen lassen. Obwohl er gewusst habe, dass eine Überdosierung tödlich sein kann. Er habe den Tod der Frau, die aus einem Nachbarort von ihm stammte, billigend in Kauf genommen, sagte die Richterin in Trier.
Bis zu einer halben Stunde nachdem sie das GBL geschluckt habe, hätte die 20-Jährige nach Ansicht des Gerichts gerettet werden können. Statt sofort einen Notarzt zu rufen, habe er sie lediglich zwei Mal zum Übergeben gebracht. Während sie im Todeskampf lag, habe er im Internet nach den entsprechenden Symptomen (rote Augen, Röcheln, Totenstarre) geschaut.
Das Gericht erkannte darin einen bedingten Vorsatz und verurteilte den 30-Jährigen wegen Totschlags durch Unterlassen zu sieben Jahren Haft. Die Anwälte des Mannes forderten eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung, die maximal drei Jahre betragen hätte. Sie kündigten an, das Urteil überprüfen zu lassen.

















