Gericht: Werturteile der Grünen nicht ehrverletzend
VON SUSANNE LAHR
Oerlinghausen. Wo hört die Meinungsfreiheit auf, wo beginnt die unerlaubte Provokation oder die persönliche Beleidigung? Mit dieser Frage mussten sich schon viele Gerichte beschäftigen. Ein neues Kapitel dieser Grundsatzdebatte wurde Mittwoch vor der 2. Zivilkammer des Landgerichtes Detmold geschrieben. Kontrahenten waren Oerlinghausens Bürgermeisterin Dr. Ursula Herbort und fünf Ratsmitglieder der Bündnisgrünen. Ergebnis war letztlich ein Vergleich.
Steine des Anstoßes waren eine Anzeige der Bündnisgrünen im Oerlinghauser Anzeiger vom 7. Oktober und Inhalte ihre Internetseite, die sich thematisch überwiegend mit der Grundschulproblematik und den Grundschul-Anmeldungen beschäftigen. Von Manipulation war die Rede, von Verzögern, Unwahrheiten, eigenmächtigem Handeln.
Insbesondere werfen die Grünen der Verwaltungschefin vor, mit ihrer Einflussnahme möglichst viele Eltern davon abhalten zu wollen, ihr Kind in den Verbundschulstandorten Lipperreihe und Südstadt anzumelden, um den Elternwillen später als Argument für die Schließung der Südstadtschule heranziehen zu können.
Dr. Ursula Herbort wollte mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Grünen insgesamt zwölf Äußerungen, die ihrer Ansicht nach nicht den Tatsachen entsprechen und sie teils persönlich beleidigen, öffentlich nicht mehr machen dürfen.
Der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer ließ gleich zu Beginn der Verhandlung durchblicken, dass eine Wahlbeamtin im öffentlichen Leben stehe und anders als Privatpersonen auch drastische Äußerungen zur Amtsführung hinnehmen müsse. Das Gehalt sei zum Teil als Schmerzensgeld zu sehen. Es müsse ein anderer Maßstab angelegt werden, bis die Grenze zur Schmähkritik und der Bereich der strafrechtlichen Beleidigung erreicht sei. "Und diese Grenze ist nach Auffassung des Gerichtes hier noch nicht erreicht", sagte Niemeyer. "Wo kämen wir auch hin, wenn jeder Amtsträger bei Kritik, auch überzogener, die Gerichte bemühen würde?"
"Zum Ehrenschutz", antwortete knapp Herborts Rechtsanwalt Frank Schembecker. Der Begriff "Manipulation" sei beispielsweise "erheblich ehrenrührig belastet", der Bereich der sachlichen Kritik schon lange verlassen. Bürgermeisterin Dr. Ursula Herbort erklärte, dass sie sich in der Vergangenheit bereits viele Spitzen und Kritik habe gefallen lassen. Aber diese Grünen-Äußerungen hätten sie "wirklich betroffen gemacht, sie körperlich getroffen". Herbort sprach von "Mobbing auf höchstem Niveau". "Ich will nicht für etwas leiden, das ich nicht gesagt habe, vertrete oder meine." Zumal sie nach bestem Wissen und Gewissen die Beschlüsse des Rates umsetze. Für die Grünen wies Manuela Grochowiak-Schmieding den Vorwurf zurück, es sei darum gegangen, "die Bürgermeisterin persönlich fertigzumachen". Die öffentlich gemachte Kritik richte sich gegen ihre Amtsführung, ihre Durchsetzung oder Nichtdurchsetzung von Beschlüssen, die selbst von anderen Fraktionen schon als "Boykott" bezeichnet worden seien, ergänzte Thomas Reimeier.
Inhalte im Internet werden gelöscht
Niemeyer riet den beiden Parteien gleichwohl dringend zum Vergleich. Zumal politische Probleme an dieser Stelle nicht gelöst werden könnten und "Tatsachenbehauptungen immer Werturteilen unterliegen". Bei diesen Werturteilen sei, wie bereits gesagt, die Grenze zum Unterlassungsanspruch nicht erreicht.
Nach zwei Sitzungsunterbrechungen einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Grünen gaben eine Ehrenrechtserklärung ab, der die Einschätzung des Gerichtes beigefügt wird. Darin heißt es, dass es den Grünen, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Aurin, in der Anzeige im Oerlinghauser Anzeiger und auf ihrer Homepage allein um die sachliche Auseinandersetzung gegangen sei. Soweit in den Beiträgen Äußerungen enthalten seien, die ehrverletzend empfunden wurden, wird betont, dass eine persönliche Herabsetzung keinesfalls beabsichtigt war. Der betreffende Inhalt im Internet soll in Kürze gelöscht werden. Die Kosten für das Verfahren, dessen Streitwert bei 6.000 Euro liegt, werden gegenseitig aufgehoben.
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Kommentare
Olaf schrieb am 19.11.2010 09:35 Uhr
Meinungsfreiheit ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut. Artikel 5 Grundgesetzt. Das sollte jeden Beamten klar sein und nicht erst durch einen Richter erklärt werden müssen.
Baldur schrieb am 18.11.2010 19:00 Uhr
Der NW Abonnement kann nur noch staunen! Da berichtet die NW plötzlich ausgewogen über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Herbort und den Grünen. Bisher ist die NW als willfährige Hofberichterstatterin der Frau Bürgermeisterin aufgefallen, man fragte sich schon, ob die Bürgermeisterin der NW Geld für ihre kritiklose Berichterstattung? Ob die NW weiter über das unsägliche Gebahren dieser Bürgermeisterin berichtet? Eine Frau, die den Oerlinghauser Bürgermeister von 1933 - 1945 (...) - aber Stolpersteine verachtet... Eine tolle Demokratin.,..
Grete schrieb am 18.11.2010 12:28 Uhr
@SPMan. Du hast Recht aber manchmal ist es auch gut wenn das Internet was nicht vergißt.
SPMan schrieb am 18.11.2010 11:34 Uhr
"Inhalte im Internet werden gelöscht" Nützt recht wenig, wer sich auskennt: Das Internet vergisst nie...
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Artikel 5 Grundgesetzt. Das sollte jeden Beamten klar sein und nicht erst durch einen Richter erklärt werden müssen.