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16.04.2009
Super-GAU an der Tankstelle
Rettungswagen falsch betankt / Fahrer muss 2.500 Euro zahlen
VON MARTIN FRÖHLICH

Starke Ähnlichkeit | FOTO: GIESSMANN

Löhne. Er hatte es schon sooft getan. Nie war etwas schief gegangen. Was sollte auch schief gehen beim Tanken? Tankklappe auf, Tankstutzen rein und los. Dumm nur, dass Andreas B. (Name geändert) am 19. Januar 2008 den falschen Sprit in den Rettungswagen füllte: Super statt Diesel. Das legte den Motor lahm und war der Anfang einer Menge Ärger für den Rettungsassistenten.

Seit 15 Jahren ist B. für die Stadt tätig, gilt als zuverlässiger Mann in der Rettungswache. "Probleme hat es nie gegeben", sagt er. Und dennoch stand er seinem Dienstherrn am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Minden gegenüber. Andreas B. kämpfte gegen die Schadenersatzforderung der Stadt. Die fordert 2.500 Euro von ihm für die Reparaturkosten am Rettungswagen.

Weil Andreas B. nicht bemerkte, dass er die falsche Zapfpistole erwischt hatte, gab der Rettungswagen nach kurzer Fahrt den Geist auf. Der Motor war hinüber, musste für 3.740 Euro repariert werden. "Ich weiß auch nicht, wie das passiert ist", sagt B. Er habe unter Zeitdruck gestanden. "Ich habe mit einem Kollegen eine Führung durch die Wache gemacht", berichtet er. Das tue man immer zu zweit. "Dann kam ein Einsatz dazwischen. Als der zu Ende war, wollte ich schnell zurück, musste aber noch tanken." Das sei in Eile geschehen. Zum Verhängnis sei ihm geworden, dass an der Tanksäule "Superbenzin" neben "Superdiesel", wie es damals geheißen habe, hing. Er griff schlicht daneben. "Aber ist das grob fahrlässig, wenn man einmal unachtsam ist?", fragt B.

Keine Rechtfertigung des Fehlgriffs

Ist es, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Minden am Donnerstag. Die falsche Betankung sei "grob fahrlässig" gewesen, da keine besonderen Umstände vorgelegen hätten, die den Fehlgriff von Andreas B. rechtfertigen könnten. Für B. heißt das, er muss die geforderten 2.500 Euro Schadenersatz zahlen. Sein Hinweis, er "habe eine Familie und hohe laufende Kosten", weshalb er die Zahlung nicht nebenbei leisten könne, überzeugte die Richter nicht.

Ursprünglich hatte die Stadt von Andreas B. sogar 4.380 Euro gefordert: Die Reparaturkosten plus die Mietkosten fürs Ersatzfahrzeug. Doch der Personalrat sprach mit dem Bürgermeister über den Fall und die Verwaltung verzichtete auf die Mietkosten und reduzierte die Summe auf zwei Drittel der Reparaturkosten. Man habe anerkannt, dass sich Andreas B. beim Tanken in einer Stresssituation befunden habe und gewähre Haftungserleichterung.


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