Löhne. Schwarzfahren, Betrug und Bedrohung - all diesen Anklagen musste sich der 20-Jährige Mustafa N. (Namen geändert) gestern vor dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen stellen. Nun stehen dem arbeitslosen 20-Jährigen Arbeitsstunden und Freizeitarrest bevor.
Insgesamt viermal ist der gebürtige Türke seit Dezember letzten Jahres straffällig geworden. Grundlage war jedes Mal die gleiche Straftat: Bahnfahren ohne Fahrschein.
Insgesamt viermal ist der gebürtige Türke seit Dezember letzten Jahres straffällig geworden. Grundlage war jedes Mal die gleiche Straftat: Bahnfahren ohne Fahrschein.
Nachdem Mustafa N. am 1. Dezember 2008 das erste Mal in der Bahn von Löhne nach Bielefeld ohne Fahrschein erwischt wurde, hatte er beim zweiten Mal im März 2009 versucht, diesen Konsequenzen zu entgehen.
So gab er einen falschne Namen an - in der Hoffnung, die drohenden 40 Euro Buße nicht bezahlen zu müssen. Damit machte er sich des Betruges strafbar. Nur einen Monat später wurde er jedoch wieder mit einem ungültigen Fahrausweis erwischt, den er nicht sofort begleichen konnte.
Als ihn im Mai wiederum ein Schaffner beim Schwarzfahren erwischte, hatte N. seine Aggressionen nicht im Griff und bedrohte den Schaffner auf Türkisch: "Ich werde dich aufsuchen und deine Familie auslöschen. Ich werde dich finden." Angeblich habe er nur versucht, sich zu verteidigen, sagte N. in der Verhandlung. Der Schaffner habe ihn im Vorfeld bedroht, ihn sogar gewürgt: "Der war völlig verrückt."
Doch offfenbar schenkte der Richter dieser Schilderung keinen Glauben. Er ging nicht weiter darauf ein. Ihn beunruhige vor allem die hohe Frequenz an Straftaten, die der Angeklagte aufweise.
Gericht und Staatsanwalt redeten dem 20-Jährigen ins Gewissen. Er solle anfangen, endlich sein Leben in den Griff zu bekommen. Nach dem Hauptschulabschluss hatte N. sich mit Gelegenheitsjobs durchgeschlagen und nie richtig Fuß gefasst, sondern war häufig kriminell geworden.
Doch von wirklicher Einsicht oder gar Reue war bei dem Angeklagten keine Spur zu erkennen. "Wenn dich das alles kein bisschen beeindruckt, dann müssen wir eben zu Strafen greifen, die auf dich mehr Eindruck machen", erklärte der Staatsanwalt, bevor er 50 Arbeitsstunden und einen Freizeitarrest am Wochenende anordnete. Der Richter nahm diesen Vorschlag an. Aber auf die Frage, ob Mustafa N. dazu noch etwas sagen wolle, erklärte dieser unbeeindruckt: "Was muss, das muss."














