Empfehlung an Investoren, Klage gegen Stadt zurück zu ziehen / Schutz des Versorgungszentrums entscheidend
Minden/Löhne. Die Menschen in Halstern werden weiterhin Fahrrad oder Auto brauchen, wenn sie einkaufen wollen. Die Chancen für einen Supermarkt auf dem Nagelgelände sind auf ein Minimum gesunken. Das Verwaltungsgericht in Minden stärkte gestern in der Anhörung die Position der Stadtverwaltung. Das endgültige Urteil ist noch nicht gefallen.
Den entscheidenden Satz sprach der Vorsitzende Richter Rolf-Lutz Weidemann kurz vor Ende der Debatte: "In dieser Instanz kann ich Ihnen nur wenig Aussicht auf Erfolg machen." Nun hat Immobilienkaufmann Heinz Kröger, der auf dem Nagelgelände eine Penny-Discountmarkt ansiedeln wollte, die Wahl: Er zieht die Klage gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage zurück oder er handelt sich die Klageabweisung ein. Bis Freitag soll er sich entscheiden.
Krögers Anwalt Rüdiger Schulz aus Lübbecke hatte zuvor Unverständnis für die Entscheidung der Stadt geäußert. Er vermutet hinter der Ablehnung des Penny-Marktes einen "unzulässigen Konkurrentenschutz" für den Edeka-Markt im Herzen Mennighüffens. Das wies der städtische Baudezernent Wolfgang Helten zurück. Es gehe nicht um den Edeka an sich, sondern darum, den zentralen Versorgungsbereich zu schützen. "Der Penny würde Kaufkraft abziehen, so steht es doch auch im Gutachten der GMA." Genau dieses Gutachten aber zweifelt Anwalt Schulz an: "Ich finde darin keinerlei Fakten, die die Annahme begründen, dass 15 bis 18 Prozent Umsatzeinbußen zu erwarten seien." Paradox werde das Ganze, wenn die Stadt dann einen geplanten Aldi direkt neben dem Edeka genehmige. Schulz erwähnte zudem eine Unterschriftenliste aus Halstern mit 130 Namen.
Im Kern der Anhörung ging es um Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dieser ist geändert worden und zieht Gerichtsentscheidungen nach sich, die dem früheren Vorgehen widersprechen. "Bis vor einigen Jahren hat man doch jedem Dorf seinen Markt gegönnt", so Schulz.
Helten argumentierte, dass ein Penny von knapp 800 Quadratmetern Verkaufsfläche massive Konkurrenz für den Edeka mit gut 1.000 Quadratmetern sei. Schulz hielt dagegen, dass die Halsterner bislang ihre Lebensmittel in Tengern kauften und nicht in Mennighüffen. "Wo fällt da also Kaufkraft weg?" Helten erwiderte, Schulz könne diese These nicht mit Zahlen belegen. Schulz konterte: "Das kann Ihr Gutachten umgekehrt ja auch nicht."
Schulz schlug vor, ein neutrales Gutachten anfertigen zu lassen. Das Gericht ging darauf nicht ein. Richter Weidemann erklärte, man teile die Bedenken der Stadt gegen das Bauvorhaben. Er kann nun entweder nach Paragraf 34 entscheiden oder über den Aspekt des Bebauungsplanes gehen. Diesen bräuchte ein Projekt der Größe, doch es gibt keinen für das Gelände. Einen Rechtsanspruch darauf hat man nicht.