Herford/Löhne. Drei schwer bewaffnete Männer im Alter von 50, 45 und 34 Jahren wurden am frühen Sonntagmorgen auf der Koblenzer Straße in Löhne-Gohfeld im Kreis Herford festgenommen. Die Polizei, die den Fall erst Montag bekannt gab, sprach von wahren Waffenarsenal.
Nach NW-Informationen werden die Männer dem Umfeld einer Rocker-Gruppierung zugerechnet, die vor allem in den 70er und 80er Jahren in Herford aktiv war. Die Männer lieferten sich am frühen Sonntagmorgen in einem Schnellrestaurant an der Bünder Straße in Herford zunächst ein Wortgefecht mit zwei jüngeren Pärchen. Dabei stießen sie bereits erste Drohungen aus. Als die jungen Leute das Restaurant verließen, attackierte das Trio die beiden männlichen Personen mit Reizgas und Baseballschlägern, die die mit Rockerkutten bekleideten Männer unter ihrer Kleidung trugen. Neben den Schlägern soll auch ein Nun-Chaku (Schlagholz bei asiatischen Kampfsportarten) zum Einsatz gekommen sein. Die beiden jungen Männer erlitten leichte Verletzungen.
Im Rahmen der Fahndung hielt eine Polizeistreife auf der Koblenzer Straße in Gohfeld ein verdächtiges Fahrzeug an. Die Beamten nahmen alle drei Insassen fest und veranlassten bei zwei Personen Blutproben. Beim 45-Jährigen beschlagnahmten sie den Führerschein, weil er zur Einziehung ausgeschrieben war.
Bei der Durchsuchung des Fluchtfahrzeugs staunten die Polizisten nicht schlecht: Im Handschuhfach fanden sie eine Schusswaffe (Schreckschuss) in einem Holster. In einer Rückenlehntasche befand sich Reizgas, das die Täter in Herford zum Einsatz gebracht hatten. In der Mittelkonsole befand sich in einer Bauchtasche ein Klappmesser mit feststehender Klinge. Im Kofferraum fanden die Beamten die Baseballschläger und das Nun-Chaku.
Noch beim Annähern an den Pkw hatte einer der Verdächtigen versucht, unauffällig einen silberfarbigen Schlagring aus dem Fahrzeug zu werfen.
"Ein Waffenarsenal, das sich sehen lassen kann, das aber rechtliche Konsequenzen haben wird. Alle genannten Gegenstände, auch die Baseballschläger, wenn sie für andere als sportliche Zwecke eingesetzt werden, sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffenrechts", kommentiert die Polizei. Ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet.















