Weil sein Mieter nicht zahlte, räumte Bernd Biermann die Wohnung leer – und steht vor Gericht
Löhne. Ende Juni steckte Selim S. den Schlüssel in seine Wohnungstür und kam nicht weiter. Das Schloss war ausgetauscht. Seine Möbel standen im Garten und unterm Carport. Eine Unverschämtheit, findet Selim S. Aus Sicht seines Vermieters Bernd Biermann dagegen war das Notwehr bei einem besonders krassen Fall von Miet-Abzocke. Am Montag trafen sich die beiden vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen. Mieter Selim S. wollte zurück in seine Wohnung und forderte Schadensersatz.
Vor Gericht hat Bernd Biermann seine Gefühle im Griff. Innerlich aber kocht es. "Das hat mich einige graue Haare gekostet", sagt er und erzählt: Drei Monate habe Mieter Selim S. keinen müden Cent gezahlt. Mehrfach hatte er 1.400 Euro Kaution und je 750 Euro Monatswarmmiete für die 110-Quadratmeter-Wohnung in Mennighüffen angemahnt, schließlich kündigte Biermann das Mietverhältnis fristlos.
Als Selim S. immer noch nicht zahlte und auch keine Anstalten machte auszuziehen, rief Biermann den Schlüsseldienst und räumte Ende Juni unter Zeugen die Wohnung aus. Er dokumentierte alles mit Fotos.
"Das ist verboten", sagt Serap Toygar-Oflu, sie vertritt Selim S. vor dem Amtsgericht. Der Vermieter darf nur mit einem Gerichtsbeschluss die Wohnung räumen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Gerade erst hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall dem Mieter Recht gegeben und den Vermieter zu einem hohen Schadensersatz verdonnert (siehe Kasten).
In der vergangenen Woche bekam Selim S. per einstweiliger Verfügung Recht. Am letzten Donnerstag wollte er mit diesem Gerichtsbeschluss in der Hand gegen 22 Uhr zurück in seine alte Wohnung. Doch dort wohnt inzwischen ein anderer Mieter. Der Streit eskalierte. Die Polizei musste schlichten. Erst um Mitternacht beruhigte sich die Lage. Vermieter Bernd Biermann bot Selim S. Geld: 1.500 Euro. Selim S. nahm an und verschwand. Damit war übers Wochenende Ruhe im Miet-Streit.
Am Montag trafen sich dann Vermieter und Mieter wieder vor Gericht, um über die einstweilige Verfügung zu verhandeln. Sie einigten sich auf einen Vergleich: Bernd Biermann muss weitere 1.000 Euro an Selim S. zahlen und ihm außerdem frei Haus alle Möbel in seine neue Wohnung liefern. Hat Selim S. bis zum 15. August keine neue Wohnung im Amtsgerichtsbezirk Bad Oeynhausen gefunden, darf Bernd Biermann die Einrichtung auf Kosten von Selim S. entsorgen.
Kurz nach der Gerichtsverhandlung ist Selim S. schon wieder auf Achse. Der 36-jährige ist nach eigenen Angaben Möbelhändler, am Telefon erzählt er von Plänen mit einem Geschäftspartner aus Polen, bald ein Geschäft im Mahnerfeld in Löhne zu eröffnen. Ja, er habe kurzfristig Zahlungsprobleme gehabt, gibt er zu. "Aber die sind jetzt vorbei." Seine Miete habe er aber bezahlt, in bar und gegen Quittung.Die Belege dafür habe er in seiner Wohnung gelagert. "Die sind nach der Räumung verschwunden", sagt Selim S. Biermann betont dagegen, dass er nie einen Cent Miete gesehen habe. Zur Zeit lebe er im Hotel, sagt Selim S. Das Geld für seine Geschäftspläne käme aus Polen. Eigentlich wolle er in seine alte Wohnung zurück, aber nach dem Gerichtsstreit habe er keine Lust mehr: "Ich suche jetzt eine neue Wohnung in Löhne oder Bad Oeynhausen."
Bernd Biermann kann bei solchen Ankündigungen nur mit dem Kopf schütteln. Selim S. habe sich ihm damals im schicken Anzug als Einkäufer einer Möbelfirma vorgestellt, der viel in China unterwegs sei und sich mit dem Import von Möbeln selbstständig machen wolle.
"Er hat mich geblendet", sagt Biermann und zieht den Schluss: "Herr S. hat von Anfang an nicht vorgehabt, auch nur einen Euro zu bezahlen", sagt Biermann. Er hat überlegt. Bei einer Räumungsklage darf der Mieter erst einmal wohnen bleiben. Unterm Strich hätte das inklusive Gerichtskosten mindestens 12.000 Euro gekostet, rechnet Biermann: "So komme ich billiger dabei weg." Der Streit endete mit einem Vergleich.
Der Mieter hat Recht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor wenigen Tagen einen Vermieter zu Schadensersatz verurteilt, der ohne Gerichtsbeschluss eine Mietswohnung geräumte hatte und einen Teil der Einrichtung entsorgt hatte.
Der Mieter war spurlos verschwunden und sogar von Verwandten als vermisst gemeldet worden. Zwei Monate lang zahlte er seine Miete nicht. Dennoch sprach der BGH dem Mieter Schadensersatz für die entsorgten oder nicht sorgfältig aufbewahrten Gegenstände zu. Der Vermieter habe in diesem Fall eine Obhutspflicht für die in der Wohnung befindlichen Gegenstände. Zudem müsse er diese in einem Bestandsverzeichnis erfassen. (Az. VIII ZR 45/09)
"Ein Vermieter sollte niemals versuchen, das Recht selbst in die Hand zu nehmen", sagt Haus-und-Grund-Rechtsexperte Gerold Happ. Der Mieterbund nannte die Räumung ohne Gerichtsbeschluss "Wildwestmethoden".