Löhne (jn). Die Lage im "Fall Obermeier" verschärft sich nochmals. Am Donnerstag sperrte Harald Oevermann (Planer der Innenstadt-Bebauung) den Fernseh- und Elektronikhändler aus dem Geschäft Alte Bünder Straße 20 aus, indem er das Schloss der Ladentür austauschen ließ. Die Aktion passierte direkt im Anschluss an ein Gespräch im Rathaus zwischen Oevermann und Obermeier mit Bürgermeister Heinz-Dieter Held als Vermittler. Der Bürgermeister wertete das Ergebnis diese Unterredung denn auch offen als "wenig erfolgreich".
Harald Oevermann vertritt den neuen Eigentümer und Investor, der das Gebäude von der Mutter Friedrich Obermeiers gekauft hat. Der Sohn stellt sich jedoch auf den Standpunkt, er habe Eigentumsrechte an der Firma: "Ich wurde beim Verkauf widerrechtlich übergangen."
Auf Einzelheiten des Vermittlungsgesprächs ging Bürgermeister Held nicht ein: "Da drehte es sich um Eigentumsfragen und Familienangelegenheiten, die werde ich nicht an die Öffentlichkeit tragen." Held meinte, er könne die von Friedrich Obermeier geltend gemachten Eigentumsansprüche nicht einschätzen, weil der Fernsehhändler keine Dokumente vorlegte: "Laut Friedrich Obermeier hat er sie seinem Anwalt gegeben."
Nach Angaben von Obermeiers Anwalt Dirk Davidsohn (Bielefeld) besteht ein vor 15 Jahren geschlossener Vertrag, in dem das Geschäft auf Friedrich Obermeier übertragen wurde. Zuvor sei es auf den Namen seiner Mutter gelaufen. Davidsohn: "Außerdem gibt es einen mündlich geschlossener Pachtvertrag. Folglich muss Herrn Obermeier vom neuen Hauseigentümer zunächst einmal ordnungsgemäß gekündigt werden." Das sei bis heute nicht geschehen.
Die Aussperrung von Friedrich Obermeier durch Planer Oevermann wertet der Anwalt als glatte Straftat: "Das ist eine Wildwestmethode. Gegen die werde ich ohne Probleme eine einstweilige Verfügung erwirken." Friedrich Obermeier selbst bezeichnete seine Aussperrung als "Kasperletheater".
Zur Rechtslage im Fall als Ganzes meinte der Anwalt: "Meinem Mandanten muss klar sein, dass er irgendwann aus dem Gebäude heraus muss. Denn verkauft ist verkauft, daran geht natürlich kein Weg vorbei - es sei denn, man würde den Kaufvertrag anzweifeln, weil die Mutter erkrankt ist." Von diesem Schritt rät Davidsohn allerdings ab.
Mit Blick auf das Verhältnis innerhalb der Familie Obermeier würde sich der Anwalt lieber eine gütliche Einigung wünschen. Doch aus seiner Sicht "verschärft die Gegenpartei die Lage jetzt zusätzlich", nicht nur durch den Austausch des Schlosses, sondern indem sie bereits einen Gerichtsvollzieher eingeschaltet habe, um einen Räumungsauftrag zu erwirken. Davidsohn: "Das ist nun einmal leider das glatte Gegenteil einer gütlichen Regelung. Denn gegen einen Räumungsauftrag habe ich keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg zu beschreiten."
Dass es zu einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung kommt, ist auch die Sorge von Bürgermeister Heinz-Dieter Held: "Wir haben als Stadt natürlich ein elementares Interesse daran, dass die Innenstadtbebauung weiter geht. Wenn man daran denkt, welch monatelangen Verzögerungen jetzt eintreten können, dann kann man schon mal schlaflose Nächte kriegen."
Obermeiers Gegenpart Harald Oevermann war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.











