Löhne/Bielefeld. Ein 41-jähriger Löhner ist heute zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden – obwohl er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt war. Doch der Fall war ungewöhnlich, wie selbst der Vorsitzende Richter der III. großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Bielefeld einräumte.
Der Grund: Das 13-jährige Opfer hatte dem Geschlechtsverkehr zugestimmt, ja, ihn sogar herausgefordert. Der gebürtige Pakistaner hatte im Sommer 2009 eine ältere Schwester der 13-Jährigen kennengelernt und mit ihr eine Beziehung begonnen. So kam auch der Kontakt zu dem Mädchen zustande. Im Gericht erklärte die inzwischen 14-jährige Schülerin, sie habe sich in den Freund der Schwester "verliebt und ihn angemacht".
Im Januar 2010 schliefen die beiden zum ersten Mal miteinander. Wenig später erneut und Ende März kam es bei einem Besuch in Borken gleich zu drei Fällen.
Mutter erstattete Anzeige
Erst als das Mädchen fürchtete schwanger zu sein und sich ihrer Mutter anvertraute, flog die heimliche Beziehung auf. Die Mutter erstattete Anzeige. Der 41-Jährige wurde dann im Juli, als er von einer Reise nach Pakistan zurückkehrte auf dem Flughafen in Frankfurt am Main verhaftet.
Das wiederum erschien der Tochter zu hart. Sie widerrief ihre Aussage. Allerdings dilettantisch, wie das Gericht befand. Nach einer Haftprüfung im Oktober kam der Angeklagte auf freien Fuß. Er lebt seither wieder mit seiner Verlobten, der älteren Schwester des Opfers, zusammen.
Minder schwerer Fall des Missbrauchs
Schon in der U-Haft hatte er die Taten gestanden. Im Prozess erklärte er, er habe "eine große Dummheit gemacht" und es tue ihm leid. Innerhalb der Familie habe es inzwischen eine Aussprache gegeben.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten beide eine Haftstrafe auf Bewährung. Es sei ein minder schwerer Fall des Missbrauchs. Das Mädchen sei im Mai 14 Jahre geworden und habe ja selbst die Initiative ergriffen. Normalerweise sieht das Gesetz zwei bis zu 15 Jahre Haft vor.
Das Gericht folgte den Anträgen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Vorsitzende Richter Kollmeyer erklärte: "Minder schwer geht’s nimmer." Er halte den Gesetzesrahmen für überzogen.