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19.02.2011
LÖHNE
Der Spötter darf zurück
Arbeitsgericht entscheidet: Jürgen Bückers Roman ist kein Kündigungsgrund / Bauformat geht in Berufung
VON ULF HANKE

Und nun? | FOTO: ULF HANKE

Löhne. Jürgen Bücker darf zurück ins Büro. Das Herforder Arbeitsgericht hat die Kündigung des Roman-Autors und Bauformat-Angestellten für unwirksam erklärt. Der Geschäftsführer des Küchenherstellers Carl-Helmuth Wegener äußerte im Gespräch mit der NW sein Unverständnis über die Entscheidung und kündigte an: "Wir gehen auf jeden Fall in Berufung."

Jürgen Bücker (50) sagte gestern: "Das ist ein schönes Gefühl!" Sein Rechtsempfinden spiegele sich in dem Urteil wider. Der kaufmännische Angestellte hat zwar inzwischen eine neue Stelle angetreten. Doch die ist schlechter bezahlt als die Arbeit bei Bauformat. "Ich will zurück. Das ist mein Ziel."

Richter Burkhard Fleer begründete die Entscheidung des Gerichts mit einem Verweis auf die künstlerische Freiheit des Autors. Das Buch sei "so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass Persönlichkeitsrechte nicht ernsthaft geltend gemacht werden können".

Dabei nahm Fleer ausdrücklich Bezug auf die nach Darstellung der Bauformat-Geschäftsleitung betroffenen Mitarbeiter. Diese hätten bisher keine rechtlichen Schritte gegen das Buch veranlasst. Allerdings waren bei dem Kammertermin am Mittwoch keine Zeugen geladen. Fleer bedauerte, dass es nicht zu einem Vergleich gekommen sei: "Unter Umständen ist jetzt der schlimmste Fall eingetreten."

Das Gericht musste zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen. Der Richter verwies auf den Roman "Esra" von Maxim Biller. Der Roman wurde mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin verboten, doch das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil Kriterien des Abwägens aufgestellt.

Diese Argumentation kann Bauformat nicht nachvollziehen. Rechtsvertreter der Firma ist der Verbandsanwalt der Holz- und Möbelindustrie in Herford, Ralf Fischer. Er sagte: "Fehlurteile kommen immer vor." Die Entscheidung sei nicht zu erwarten gewesen. Jedes Grundrecht habe Schranken. In dem Roman seien mehrere Mitarbeiter eindeutig zu erkennen. Fischer: "Er hat nicht den Geschäftsführern auf den Schlips getreten, sondern Mitarbeiter beleidigt und diffamiert."

Bauformat-Geschäftsführer Carl-Helmuth Wegener kritisierte das Gericht: "Ich kann nicht verstehen, warum nicht detailliert auf die Geschehnisse in unserem Haus eingegangen wurde." Passagen aus dem Buch gingen zum Teil unter die Gürtellinie und seien weit davon entfernt als Satire durchzugehen.

Der Vergleich ist offenbar am Geld gescheitert. Vor Gericht hatte Bücker 50.000 Euro Abfindung verlangt. Die wollte Bauformat nicht zahlen. Fischer: "Hier geht es um das Fehlverhalten von Herrn Bücker." Dies habe nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch der Betriebsrat so gesehen.

Der Vorsitzende des Betriebsrats, Michael Peschmann, sagte zu dem Urteil: "Die Richter haben entschieden. Dafür sind sie da." Er habe sich noch keine Gedanken über die Konsequenzen des Urteils gemacht. Montag werde der neunköpfige Betriebsrat darüber diskutieren. "Abwarten, was passiert und wie der Kollege Jürgen damit umgeht."

Der ehemalige Kollege setzt alles daran wieder zurück in die Firma zu kommen. Die Mehrheit der Kollegen stünde hinter ihm. Viele hätten ihm bereits zum Urteil gratuliert. Seine neue Stelle wolle er noch nicht kündigen. "Ball flach halten", sagte Bücker und zog Bilanz: "Ich wollte einfach nur ein lustiges Buch schreiben. Mehr nicht."


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