Hüllhorst (muk). Im Fall der gefundenen, verkohlten Frauenleiche in der Nähe der Freilichtbühne Kahle Wart bestätigten am Mittwochnachmittag in einer gemeinsamen Presseerklärung die zuständige Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Mordkommission "MK Schranke" (Polizeipräsidium Bielefeld) die Identität der Toten: Bei der Person handelt es sich um eine 28-jährige Herforderin. Ein festgenommenes Paar hat unterdessen den Mord an der Frau gestanden.
Die Polizei hatte die beiden Tatverdächtigen festgenommen, die anschließend von den Beamten befragt wurden. Bei den Festgenommenen soll es sich laut Pressemitteilung um den ehemaligen Freund der Getöteten und eine Frau handeln. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde noch am Mittwoch beim Amtsgericht in Bielefeld Haftbefehl gegen beide wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes aus niederen Beweggründen erlassen.
Am 22. Mai war die Frauenleiche von einem Jogger auf dem Parkplatz der Freilichtbühne Kahle Wart entdeckt worden. Eine Woche lang blieb die Identität der Toten unklar. Als die Ermittler am vergangenen Sonntag eine Vermisstenmeldung aus dem Kreis Herford erhielten, kamen die Beamten einen entscheidenden Schritt voran. Angehörige der 28-Jährigen meldeten die Vermisstenanzeige bei der Polizei. Aufgrund des übereinstimmenden DNA-Materials konnte die Tote schließlich zweifelsfrei identifiziert werden.
Ex-Freund gesteht Tat
Weitere Ermittlungen im Umfeld des Opfers führten die 12-köpfige Mordkommission schließlich zu dem ehemaligen Freund der Toten und dessen derzeitiger Freundin. Nach der Festnahme des Mannes und der Frau legten beide schließlich ein Geständnis ab. Sie gaben gegenüber den Ermittlungsbeamten zu, die Tat gemeinsam verübt zu haben. Nach Angaben des zuständigen Staatsanwaltes, Christoph Mackel, hatte der Beschuldigte eine frühere Beziehung zu dem Opfer. Zum Motiv des Duos sagte der Leiter der Mordkommission, Knut Packmohr: "Offenbar wollte der Mann sich von seiner ehemaligen Freundin befreien".
Trotz der Festnahme der mutmaßlichen Täter ist der Fall aus Sicht der Ermittlungsbehörden noch lange nicht abgeschlossen. Insbesondere muss noch der Wahrheitsgehalt der Aussagen überprüft werden.