Löhne. 921 Bilder und 30 Videos: Kinderpornos. An den Fotos und Filmen von wehrlosen Kindern erregte sich Peter T. (Name geändert) sexuell. Jetzt wurde er wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 2.100 Euro verurteilt.
Nervös und angespannt sitzt Peter T. neben seinem Verteidiger Stefan Schlüter. Zu den schweren Vorwürfen äußert sich der 34-jährige Unternehmensberater nicht. Er lässt seinen Anwalt sprechen. "Die Vorwürfe treffen zu", sagt der.
Peter T. hatte die verbotenen Videos und Bilder in den Jahren 2007 und 2008 aus dem Internet auf seinen Laptop geladen. "Mein Mandant hat damit aufgehört, als er geheiratet hat. Heute ist er Vater einer zweieinhalb jährigen Tochter", sagte Schlüter.
Aufgeflogen war der Löhner durch die Zusammenarbeit der Deutschen und Französischen Kriminalpolizei. "Bei einem Datenabgleich wurde seine Internet-Adresse ermittelt", so Sebastian Huck, Vertreter der Staatsanwaltschaft. Bei der Hausdurchsuchung zeigte sich der Angeklagte kooperativ. Er übergab den Polizisten nicht nur den Rechner, der unter dem Ehebett lag. Auch andere Datenträger gab er den Beamten freiwillig.
Freiwillig in eine Therapie begeben
"Mein Mandant war sehr kooperativ und hat sich freiwillig in eine Therapie begeben", sagte Verteidiger Schlüter. Diese Therapie habe er nicht angetreten, um eine milde Strafe zu bekommen. Es gehe darum, mit den Problemen in seinem Leben fertig zu werden. Er leide an Depressionen und wolle seine Leben auch mit Hilfe seiner Frau wieder in den Griff kriegen. Seine Therapie macht der Angeklagte bei der Bielefelder Männerberatung "Man-o-Mann". "Mir wurde vom Jugendamt dieser Rat gegeben. Ich wusste vorher gar nicht, dass es es solche Möglichkeiten gibt", so Peter T.Eine der Ursachen seiner Vorliebe für Kinderpornografie vermutet Peter T. in seiner Kindheit. "Er wurde als Kind von dem Freund seiner Mutter sexuell missbraucht. Das soll aber keine Ausrede für sein Verhalten sein", so Schlüter.
Richterin Ballas und der Vertreter der Staatsanwaltschaft würdigten die Bemühungen des Angeklagten. Gegen T. spreche aber die Tatsache, dass er ein Wiederholungstäter sei. Er stand bereits vor Gericht und wurde 2007 in Osnabrück wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt. "Während das Verfahren lief, haben Sie weitergemacht", sagte Sebastian Huck.
"Damals wurden Sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Das hat nichts bewirkt", so die Richterin. Sie verurteilte Peter T. zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.100 Euro. "Die Bewährung ist noch vertretbar, weil Sie sich freiwillig fremder Hilfe bedient haben." T. nahm das Urteil an.
















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