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30.09.2011
LÖHNE
Bewährung für Kinderpornos unterm Ehebett
34 Jahre alter Löhner verurteilt
VON DIRK WINDMÖLLER

Löhne. 921 Bilder und 30 Videos: Kinderpornos. An den Fotos und Filmen von wehrlosen Kindern erregte sich Peter T. (Name geändert) sexuell. Jetzt wurde er wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu drei Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 2.100 Euro verurteilt.

Nervös und angespannt sitzt Peter T. neben seinem Verteidiger Stefan Schlüter. Zu den schweren Vorwürfen äußert sich der 34-jährige Unternehmensberater nicht. Er lässt seinen Anwalt sprechen. "Die Vorwürfe treffen zu", sagt der.

Peter T. hatte die verbotenen Videos und Bilder in den Jahren 2007 und 2008 aus dem Internet auf seinen Laptop geladen. "Mein Mandant hat damit aufgehört, als er geheiratet hat. Heute ist er Vater einer zweieinhalb jährigen Tochter", sagte Schlüter.

Aufgeflogen war der Löhner durch die Zusammenarbeit der Deutschen und Französischen Kriminalpolizei. "Bei einem Datenabgleich wurde seine Internet-Adresse ermittelt", so Sebastian Huck, Vertreter der Staatsanwaltschaft. Bei der Hausdurchsuchung zeigte sich der Angeklagte kooperativ. Er übergab den Polizisten nicht nur den Rechner, der unter dem Ehebett lag. Auch andere Datenträger gab er den Beamten freiwillig.

Freiwillig in eine Therapie begeben

"Mein Mandant war sehr kooperativ und hat sich freiwillig in eine Therapie begeben", sagte Verteidiger Schlüter. Diese Therapie habe er nicht angetreten, um eine milde Strafe zu bekommen. Es gehe darum, mit den Problemen in seinem Leben fertig zu werden. Er leide an Depressionen und wolle seine Leben auch mit Hilfe seiner Frau wieder in den Griff kriegen. Seine Therapie macht der Angeklagte bei der Bielefelder Männerberatung "Man-o-Mann". "Mir wurde vom Jugendamt dieser Rat gegeben. Ich wusste vorher gar nicht, dass es es solche Möglichkeiten gibt", so Peter T.

Eine der Ursachen seiner Vorliebe für Kinderpornografie vermutet Peter T. in seiner Kindheit. "Er wurde als Kind von dem Freund seiner Mutter sexuell missbraucht. Das soll aber keine Ausrede für sein Verhalten sein", so Schlüter.

Richterin Ballas und der Vertreter der Staatsanwaltschaft würdigten die Bemühungen des Angeklagten. Gegen T. spreche aber die Tatsache, dass er ein Wiederholungstäter sei. Er stand bereits vor Gericht und wurde 2007 in Osnabrück wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt. "Während das Verfahren lief, haben Sie weitergemacht", sagte Sebastian Huck.

"Damals wurden Sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Das hat nichts bewirkt", so die Richterin. Sie verurteilte Peter T. zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.100 Euro. "Die Bewährung ist noch vertretbar, weil Sie sich freiwillig fremder Hilfe bedient haben." T. nahm das Urteil an.


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Kommentare
Jawohl, immer dieses lasche Deutsche Rechtssystem.
Leute die Zigaretten klauen - Hände ab
Steuersünder in die Todeszelle (aber die werden ja meistens ganz Freigesprochen).
Einführung der Todesstrafe
Öffentliche Steinigungen und Auspeitschungen
Frauen weg vom Steuer
Es lebe der Stammtisch (VOP; Sepo, nicole)

Der Mann hat erkannt, dass sein Verhalten krankhaft ist und hat sich in eine Therapie begeben. Ich finde das Urteil in Ordnung.
Bei diesen Kommentaren hier bin ich froh, dass man studieren muss um Richter zu werden...!

Wenn ich diese Ausartungen reiner Pöbeljustiz hier lese, bin ich sehr froh über die Gestaltung des deutschen Rechtssystems!

Kuscheljustiz vom feinsten ...der erhobene Zeigefinger wird ja sowas von was bringen ... genauso wie bei vielen anderen extremen Straftaten ... naja aber hauptsache man verknackt Steuersünder für 10 Jahre, die sind ja auch so gefährlich für die Allgemeinheit...

trauriges Rechtssystem

Ich bin geschockt. Diesen Mann muss man wegsperren!! Es beginnt mit Videos und wie soll es enden? Irgendwann reichen ihm die Bilder/Videos nicht mehr und dann? Was ist das eigentlich für ein Rechtsystem in Deutschland, dass die Staatsanwaltschaft die Bemühungen des Angeklagten würdigen?,... wie lächerlich ist denn bitteschön? HALLO...der Mann ist ein Wiederholungstäter... und der hat noch eine zweieinhalb jährigen Tochter. Hoffen wir mal Alle, dass mit der Kleinen noch nichts passiert ist.
Liebe Frau von Peter T., ich rate Ihnen umgehend sich von diesen (...) zu trennen, allein schon zum Wohl Ihres Kindes. Ich als Mutter könnte nicht ruhig schlafen, wenn ich wüsste was für Vorlieben mein Ehemann hat.
Und auch dir schreibe ich "Peter T.", deine schleimtur im Gericht kannst du vergessen. Für mich bist du (...)t!!! Dich mit Kinderpornos zu erregen ist einfach nur Krank und widerliche. Ich hoffe... ich hoffe zutiefst das du eine gerechte Strafe bekommst. (...)



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