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11.02.2012
LÖHNE
Anwalt von Schwerverbrechern
Martin Lindemann über seine Arbeit als Strafverteidiger: "Ich bin niemals Kumpan meiner Mandanten"
VON JÜRGEN NIERSTE

Jurist aus Leidenschaft | FOTO: NIERSTE

Löhne. "Wie können Sie nur!?" Diese empörte Frage hört Martin Lindemann seit 32 Jahren. Und gelegentlich stellt er sie auch kritisch an sich selbst. Der in Löhne und Bad Oeynhausen beheimatete Anwalt, der bundesweit tätig ist, vertritt regelmäßig Rauschgiftdealer, Betrüger, Räuber und Totschläger oder Mörder. Die NW sprach mit Lindemann über die Arbeit des Strafverteidigers.

"Dass jeder Mensch - ganz egal wie schlimm seine Tat ist - das Recht hat, sich vor Gericht verteidigen zu lassen, ist eine Grundfeste unseres Rechtsstaates", so Lindemann. Für dieses Recht tritt er aus fester Überzeugung ein - was ihn aber keineswegs daran hindert, kritisch anzumerken: "Ja, wir haben in Deutschland sehr viel Täterschutz - aber auch eindeutig zu wenig Opferschutz."

Mandanten erwarten von ihren Verteidigern wie selbstverständlich, dass sie ganz auf ihrer Seite stehen und sich mit ihnen identifizieren. Martin Lindemann sieht das viel distanzierter: "Ich setze natürlich mein Wissen für meine Mandanten ein, aber niemals bin ich ihr Kumpan. Ich fühle mich immer in erster Linie als Organ der Rechtspflege" - was bedeutet: Verteidiger, Ankläger und Richter sollen gemeinsam mit Argumenten und Gegenargumenten zu einer möglichst gerechten Urteilsfindung beitragen.

Zu den beiden schwer wiegenden Löhner Delikten (siehe Infokasten), die den Anlass für das NW-Gespräch mit Martin Lindemann gaben, sagt er gelassen: "Gar so spektakulär waren diese Fälle doch gar nicht. Ich hatte schon schlimmere."

Und er erzählt von einem Fall, der ihn noch heute nachhaltig bewegt: "Religiöse Fanatiker haben eine Tötungsliste aufgestellt, bei ihren Opfern an der Tür geschellt und sie kommentarlos mit Kopfschuss hingerichtet." Martin Lindemann verteidigte einen der Täter.

"Angesichts der unfassbaren Brutalität dieses Falles habe ich lange gezögert. Ich habe mich sehr ernsthaft gefragt, ob ich meiner Familie und mir diese Verteidigung antun soll." Lindemann übernahm den Fall schließlich - nicht gern, aber letztlich aus juristischer Grundüberzeugung. (Dieser Mandant wurde zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.)

Die beiden Löhner Fälle vom letzten Jahr sind auch deshalb interessant, weil Lindemann im Gerichtssaal zwei gänzlich unterschiedliche Verteidiger-Strategien verfolgte. Im Missbrauchsfall war er mit Ankläger und Richter einig, dass eine Freiheitsstrafe unausweichlich sei. Es ging nur noch um das Strafmaß.Beim Tötungsdelikt forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen Mordes - Lindemann hingegen plädierte auf Freispruch.

Wenn die Positionen von Verteidiger und Ankläger derart über Kreuz liegen, bezeichnen Juristen das als "Konfliktverteidigung". Martin Lindemann verfolgt diese Strategie jedoch nur in geeigneten Fällen: "Ich bin eigentlich kein permanenter Konfliktverteidiger. Eine derartige Verteidigung macht nur Sinn, wenn der Fall dies hergibt."
Zu seinem Anwaltsrüstzeug gehören ebenso sehr unterschiedliche Arten der Zeugenbefragung: "Die Bandbreite reicht von väterlich-freundlich bis hin zu Ausübung von argumentativem Druck." Martin Lindemann hat Ausbildungen gemacht in Vernehmungspsychologie, Fragetechnik und Rhetorik.

Aber: "Erfahrung und Gefühl dafür, wie jemand angefasst werden muss, sind für mich entscheidend. Beides entwickelt man über die Jahre recht zuverlässig." Am liebsten ist es ihm, wenn er ganz sachlich bleiben kann: "Es geht doch darum, durch die Zeugenbefragung Unklarheiten, Missverständnisse oder Widersprüche auszuräumen - und nicht, jemanden in die Ecke zu treiben."

Welche Bedeutung kommt dem Schlussplädoyer zu? In Fernsehserien passiert es häufig, dass Anwälte mit brillanten Auftritten auch in schier aussichtslosen Fällen das Ruder noch herum reißen.

Martin Lindemann entlockt das nur ein mitleidiges Lächeln: "Meiner Erfahrung nach beeinflussen Schlussplädoyers die Meinung der Berufsrichter höchstens zu zehn Prozent, wenn überhaupt. Zu 90 Prozent ist sie schon nach der Beweisaufnahme klar."

Seine Entscheidung, sich auf Strafrecht zu spezialisieren, würde Lindemann heute wieder treffen: "Es gibt zwar bequemere Anwaltstätigkeiten, doch für die muss man Papier lieben, weil sie fast nur noch aus Aktenstudium bestehen. Ich beschäftige mich lieber mit Menschen und dem Aktenstudium."

Der 58-Jährige plant noch keineswegs für den Ruhestand, sondern will noch lange als Strafverteidiger arbeiten. "Mein Beruf ist mein Leben. Wenn es gesundheitlich geht, will ich noch 20 Jahre weiter machen", versichert ert.

Aber er fügt schmunzelnd hinzu: "Es sei denn, meine Fälle verfolgen mich zu sehr in meinen Privatbereich. Falls ich jemals eine Psychotherapie benötige, höre ich sofort auf ."


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