Löhne. Wenn eine Stadt eine Straße erneuert, müssen die Anlieger zahlen. Allerdings gab es bislang in Löhne und anderen Kommunen eine Ausnahme. Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege waren von der Regelung nicht erfasst. Wenn die Stadt dort eine Sanierung durchführte, musste sie die Kosten allein stemmen. Das soll jetzt in Löhne geändert werden. Treffen würde eine neue Regelung vor allem die Landwirte.
Hintergrund der Bestrebungen ist die schlechte Finanzlage. Die Stadt ist von übergeordneten Behörden aufgefordert worden, ihre Einnahmemöglichkeiten voll auszuschöpfen. Dabei geriet ein altes Thema in den Fokus: die Anliegerbeteiligung bei Straßen im Außenbereich. Bislang mangelte es hier an Rechtssicherheit für die Kommunen. Eine Mustersatzung nach dem Kommunalabgabegesetz NRW schafft da Abhilfe. Heute Abend legt die Stadtverwaltung dem Bauausschuss ihren Entwurf einer Satzung für Löhne vor. "Denn entscheiden muss darüber die Politik", betont Baudezernent Wofgang Helten.
Dass künftig auch im Außenbereich bei einer "grundlegenden Erneuerung der Straße" so Helten, gezahlt werden muss, scheint unausweichlich. "Es steht im Haushaltssicherungskonzept", so Kämmerer Bernd Poggemöller. Die Frage ist, wie viel die Landwirte und andere Anlieger berappen müssen. "Da muss man behutsam vorgehen", fordert Ortslandwirt Lars Kleimann aus Mennighüffen.
Schließlich handele es sich bei den Landwirten nicht um 20 Meter Straße sondern um große Strecken entlang von Feldern. Für Kleimann gibt es neben vielen Detailfragen zwei Knackpunkte bei der Gestaltung der Satzung. "Zunächst muss man genau schauen, wer eine solche Straße nutzt."
Anders als in Wohngebieten, seien es nicht nur Anlieger, die auf der Straße fahren und sie damit abnutzen. "Im Außenbereich ist manche Strecke zur Abkürzung für Autofahrer geworden. Auch Auswärtige sind dort unterwegs." Der Landwirt selbst spiele da nur eine Nebenrolle. Als Beispiel nennt Kleimann den Großensieker Weg.
Was Kleimann und Kollegen ebenfalls Sorge bereitet ist die Berechnung der Beiträge. Die richtet sich nach der Grundstücksfläche, die über eine Straße zu erreichen ist. "Wenn ein Feld an vier Seiten von Straße umgeben ist, darf das nicht heißen, dass der Landwirt viermal mit der vollen Ackerfläche zu Buche schlägt", fordert Kleimann. In den Erläuterungen der Bauverwaltung aber heißt es, dass gerade land-und forstwirtschaftliche Flächen vollständig zu berücksichtigen seien. Schließlich würden sie in Gänze genutzt.
Die Sorgen der Landwirte treiben auch die CDU um. "Wir stehen in Gesprächen mit dem Kreisverband", sagt Fraktionschef Dr. Tim Ostermann. Zwar würden die Christdemokraten nicht grundsätzlich gegen die Regelung stimmen, doch müsse man die Wünsche der Landwirte einbeziehen. 2011 hatte die CDU beantragt, nur bebaute Grundstücke im Außenbereich zu berechnen und Ackerflächen außen vor zu lassen. Diesen Vorschlag lehnt die Verwaltung ab.
Die Satzung bringt weitere Änderungen. Bislang gab es für Anliegerbeiträge feste Prozentsätze je nach Straßentyp. Die neuen muss die Politik erst aushandeln, denn "die Mustersatzung des Landes gibt nur eine Spannbreite vor, es entsteht also Spielraum", so Wolfgang Helten.
Ein Blick auf die Beitragstabelle zeigt, dass sich die Prozentsätze in der Regel nur nach oben verändern können, nicht jedoch nach unten. So schlägt die neue Fahrbahn einer Anliegerstraße bislang mit 50 Prozent zu Buche. Der neue Satz soll sich zwischen 50 und 80 Prozent bewegen.