Bielefeld. Sogar der erfahrene Vorsitzende Richter Reinhard Kollmeyer hatte große Mühe, die Fassung zu bewahren. In der Urteilsbegründung kamen die Sätze vielleicht deshalb ganz schnell aus seinem Mund. "Dieses ist eine Straftat, die an Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist. Sie lässt überall Fassungslosigkeit zurück", sagte Kollmeyer.
Zuvor hatte er das Strafmaß gegen Björn P. (33) aus Lübbecke verkündet. Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Freiheitsberaubung wurde der Angeklagte zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die III. Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Haft gefordert.
"Manchmal ist die Wirklichkeit schlimmer, als man sich das vorstellen kann", sagte Kollmeyer. Mit seiner "abscheulichen Tat" habe Björn P. ein kleines Mädchen seiner "Lebendigkeit, Unbekümmertheit und seiner Lebensfreude beraubt". Außerdem habe er auch dessen Familie zu Opfern gemacht. Nach drei Verhandlungstagen sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte am Ostermontag ein 13 Jahre altes Mädchen, das ihm auf dem Fahrrad entgegenkam, auf einem Feldweg bei Hille (Kreis Minden-Lübbecke) mit seinem Renault Espace absichtlich angefahren hat, um sich anschließend an dem Kind in schwerster Weise zu vergehen.
Kind sogar noch ins Gesicht geschlagen
Das Opfer erlitt bei dem Aufprall ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Kieferbruch sowie zahlreiche Prellungen. Vermutlich habe der Täter so schwere Verletzungen bei seinem Opfer "nicht beabsichtigt", sagte Kollmeyer. Umso "unvorstellbarer" sei es daher, dass er "trotzdem an seinem ursprünglichen Plan festhielt" und das Kind vergewaltigte. "Noch weniger fassbar" sei es, dass Björn P. im Zuge der Vergewaltigung dem schwerverletzten Kind sogar noch "ins Gesicht geschlagen hat", wie das Gericht zweifelsfrei feststellte.
Das Geschehen sei "an Brutalität und Kaltblütigkeit kaum zu überbieten", sagte die Staatsanwältin Sabine Berger in ihrem Plädoyer. Zu ihrer und des Gerichtes Überzeugung hatte Björn P. sich bereits seit längerem mit dem Gedanken beschäftigt, ein kleines Mädchen zu vergewaltigen. Am Ostermontag habe er sich dann gleichsam auf die Lauer gelegt und in der Hiller Feldflur nach einem geeigneten Opfer Ausschau gehalten.
Grauenhafte Tat
Ralf Jordan, Vertreter der Nebenklage, zeigte sich überzeugt davon, dass Björn P. das Opfer gekannt haben muss, weil es in unmittelbarer Nähe seiner Eltern gewohnt habe. "Dies ist eine grauenhafte Tat, die einem das Blut in den Adern gefrieren lässt", sagte Jordan. Selbst in einer schriftlichen Entschuldigung, die der Angeklagte der Familie des Opfers zukommen ließ, habe Björn P. "noch einmal die Unwahrheit gesagt, indem er behauptete, der Unfall sei von ihm nicht beabsichtigt gewesen". Verteidiger Andreas Chlosta beharrte darauf, dass sein Mandant das Opfer nicht absichtlich angefahren habe. Auch eine gezielte Planung des Verbrechens stellte Chlosta in Abrede.
Der psychiatrische Gutachter sagte, er habe "Sorge", dass Björn P. nach Verbüßung seiner Strafe wieder rückfällig werden könnte. Feststellungen dazu ließen sich derzeit aber nicht treffen. Björn P. war nicht einschlägig vorbestraft. Deshalb konnte gegen ihn kein höheres Strafmaß verhängt werden. Auch die Sicherungsverwahrung schied aus. Björn P. verzichtete auf sein Recht zu einem letzten Wort. Er senkte nur den Kopf.