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27.08.2009
LÜBBECKE
"Diese Strafkammer spricht harte Urteile"
Protest gegen Urteil für Vergewaltiger

Erklärt das Strafmaß | FOTO: CHRISTOPH BANSKI

Lübbecke (kor). Nach der Verurteilung des Gehlenbecker Vergewaltigers zu 10 Jahren und 9 Monaten Haft erreichen das Landgericht Bielefeld Briefe und Anrufe von erbosten Bürgern, die das Strafmaß für zu milde halten. Den Richter Guiskard Eisenberg, Sprecher des Landgerichts, fragte NW-Redakteurin Kerstin Kornfeld, warum der Rahmen von bis zu 15 Jahren nicht voll ausgeschöpft wurde.

Der Vorsitzende Richter Reinhard Kollmeyer hätte den Angeklagten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilen können. War das Verbrechen nicht entsetzlich genug für die Höchststrafe?
GUISKARD EISENBERG: Nach oben muss noch Spielraum bei der Urteilsfindung sein. Denn es sind noch schlimmere Fälle denkbar und möglich. Zum Beispiel, wenn der Täter mehrere Taten begangen oder sein Opfer mehrfach vergewaltigt hätte. Er hätte weitere Mädchen missbrauchen können. Theoretisch sind auch noch grässlichere Details vorstellbar.

Aber ist diese Argumentation nicht zynisch? Nach dem Motto: Schlimmer geht’s immer?
EISENBERG: Weil so schreckliche Dinge passieren können, wird das mögliche Strafmaß selten oder nie bis ganz nach oben ausgeschöpft. Mindeststrafe wären laut Gesetz in diesem Fall 5 Jahre gewesen. Hier handelt es sich also schon um eine recht hohe Strafe. Psychologisch gesehen liegt für das Gericht die Grenze im zweistelligen Bereich.

Nach der Hälfte der Zeit läuft der Täter wieder frei herum, während sein Opfer lebenslang leidet?
EISENBERG: Erst nach einer Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe sieht das Gesetz vor, dass eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geprüft werden kann. In diesem Fall muss erst ein Gutachten erstellt werden, ob der Täter noch als gefährlich eingestuft wird. Frühestens im Frühjahr 2016 - nach sieben Jahren - wäre das möglich, die Untersuchungshaft eingerechnet.

Warum schließt sich der Haft keine Sicherungsverwahrung an?
EISENBERG: Weil die gesetzlich Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Bei einem Ersttäter geht das nicht. Er muss wenigstens wegen zwei Taten verurteilt worden sein.

Hat sich das Teilgeständnis strafmildernd ausgewirkt?
EISENBERG: Ja, etwas. Diese Strafkammer ist allerdings bekannt dafür, dass sie harte Urteile spricht - aus Sicht des Angeklagten.

Mehr zum Thema in nw-news.de

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