SOMMERSDORF/PR. OLDENDORF
Pr. Oldendorfer Waffennarr flüchtet mit 200 km/h
Sommersdorf/Pr. Oldendorf . Ein früherer Pr. Oldendorfer hat einen größeren Polizeieinsatz nahe der polnischen Grenze heraufbeschworen. Zuvor hatte er Nachbarn mit einer Schusswaffe bedroht.
Auslöser für den schnell eskalierenden Streit in der Nacht zum Dienstag war laut Polizeidirektion Anklam ruhestörender Lärm aus der Doppelhaushälfte in Sommersdorf (Kreis Uecker-Randow), in die der 57-Jährige vor kurzem eingezogen war. Ein 56-jähriger Mann und sein 28-jähriger Sohn wollten mit ihrem neuen Nachbarn darüber reden. Doch der zückte eine sogenannte Langwaffe.
Das alarmierte Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei von Mecklenburg-Vorpommern überwältigte den Neubürger, der keinen Widerstand leistete. In der Wohnung entdeckten die Polizeikräfte dann ein Waffenarsenal: Sichergestellt wurden eine sogenannte Anscheinwaffe, ein Softairgewehr, das einer Maschinenpistole täuschend ähnlich sieht, verschiedene Messer mit feststehender Klinge, ein Bajonett, eine Machete, zwei Seitengewehre, ein Säbel, ein Schlagstock, zwei Kartuschen und Patronen. "Auf der Fensterbank lag eine Handgranate ohne Zünder", heißt es im Polizeibericht weiter.
Offensichtlich hatte der 57-Jährige nichts dazugelernt. Denn schon im Laufe dieses Jahres hatte er, damals noch im Kreis Minden-Lübbecke, eine Verwandte in ähnlicher Weise mit einer täuschend ähnlichen Schusswaffenattrappe bedroht, wie Polizeisprecher Ralf Steinmeyer am Mittwoch in Minden bestätigte. Die Waffe habe die Polizei einkassiert.
In der Zwischenzeit legte sich der 57-Jährige mit der Bundespolizei an. Im brandenburgischen Gartz (Oder) entzog er sich im Oktober auf der Bundesstraße 2 einer Verkehrskontrolle. Mit 200 Stundenkilometern flüchtete er über den Autobahngrenzübergang Pomellen nach Polen. Dort wurde der Mann von der polnischen Polizei gestellt. "Im Fahrzeug lag auch eine Langwaffe", teilte die Polizei in Anklam jetzt mit.
Gegen den Waffennarren wird nun in zwei Bundesländern wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und wegen Bedrohung ermittelt.