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16.08.2010
PORTA WESTFALICA-LERBECK
Hund attackiert 16-Jährige und deren Hund
Schülerin erleidet Bisswunden am Bein

Karte

Porta Westfalica (nw). Erneut ist im Kreis Minden-Lübbecke eine Schülerin beim Ausführen ihres Hundes von einem unangeleinten Hund gebissen und verletzt worden.

Die 16-Jährige hatte ihren Mops-Mischling zuvor vor dem Angriff des fremden Hundes schützen müssen. Der Vorfall ereignete sich am späten Sonntagabend auf der Matthias-Claudius-Straße in Porta Westfalica-Lerbeck.

Die Jugendliche war gegen 22.15 Uhr mit ihrem eineinhalb Jahre alten Hund Charlie und einer Freundin auf einem abendlichen Spaziergang. Nach ihrer Schilderung kam unweit ihres Hauses plötzlich aus der Dämmerung ein freilaufender, offenbar schwarzer Schäferhund-Mischling auf sie zu.

Mops wird mehrfach gebissen

Der attackierte sofort ihren angeleinten Charlie, der gegen den großen Hund keine Chance hatte und mehrfach gebissen wurde. Bei dem Versuch, die beiden Tiere voneinander zu trennen, biss der Mischlingshund auch die 16-Jährige ins Bein.

Erst als der hinzukommende Besitzer des fremden Hundes sein Tier am Halsband erfasste, konnten die beiden Mädchen samt Charlie die Flucht ergreifen.

Zu Hause angekommen, brachten die Eltern ihr verletztes Kind ins Johannes-Wesling-Klinikum. Hier wurden die Wunden versorgt, und die Schülerin erhielt eine Beinschiene.

Fortbewegung nur mit Krücken

Derzeit kann sie sich nur mit Krücken fortbewegen. Charlies Verletzungen werden noch im Laufe des Montags von einem Tierarzt in Augenschein genommen - der Mops-Mischling ist derzeit stark verängstigt.

Noch am Abend alarmierten die Eltern die Polizei und erstatteten Anzeige gegen den Hundebesitzer. Die Beamten ermitteln nun gegen den Mann wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung.

Bereits am Dienstag vergangener Woche ereignete sich in Lübbecke ein ähnlicher Fall. Hier wurde ein 10-jähriges Mädchen von zwei Hunden attackiert und verletzt. Ihr eigener Hund starb später an den Bissverletzungen der Tiere.

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
Bei allen Diskussionen um Schuldzuweisungen sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. So etwas entscheiden die Richter - und sonst niemand anderes.
Fakt ist, dass man von einem 10 jährigen Kind kein Verständnis erwarten kann, weshalb es einen Hund nicht schützen sollte - von einem 16 jährigen kann man das Verständnis aber erwarten. Es besteht auch eine Aufklärungspflicht der Eltern ihren Kindern gegenüber, wenn sie mit ihren Hunden Gassi gehen, wie sie sich zu verhalten haben.
Als Hundehalter habe ich die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht vom Grundstück ausbüchsen können - und wenn es grössere Rassen sind, muss ich eben den Zaun entsprechend hoch machen, dass sie nicht darüber springen können.
Allgemein gesagt: Niemals zwischen sich beissende Hunde gehen, die sind in dem Moment "blind" und beissen einfach zu, ein Hund unterscheidet da nicht.
Ich möchte nur jedem der selber einen Hund besitzt raten, seine Kinder darauf hin zu unterweisen - bei einer Beisserei - Leine los und nicht eingreifen.

Es ist schon erstaunlich, wieviele Menschen ihre Rechtsmeinungen - auch in diesem Forum - ohne jegliche objektive Prüfung darlegen. Ich habe - leider ´.- in letzten Jahren privat eine Vielzahl von Prozessen führen müssen und es gab auch Zeiten, wo dieses beruflich zu meinen Aufgaben zählten. Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich mir abgewöhnt, pauschal im Internet zu recherchieren oder irgendwelche Rechtsanwälte zu befragen (wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing). Für mich gibt es nur einen Maßstab: Die bisherige Rechtsprechung. Dazu ist aber Fleißarbeit notwendig. Sicherlich sind viele Rechtsprechungsdatenbank (wie z. B. ´vieler Gerichte und Bundesländer) für jedermann offen, die gesamte Sammlung wird jedoch nur von juris angeboten, leider kostenpflichtig und sehr teuer. Aber diesen Luxus erlaube ich mir. Warum ich dieses so schreibe? Weil ich jeden raten möchte, auf weiteres persönliches Bla-Bla hier zu verzichten und sich selbst sachkundig zu machen.

Ist ja lustig hier, diese netten Kämpfe :) Letztlich kann man nur sagen: Hätte der Dackel nicht geschi**en, hätt er den Hasen gefangen. Keiner weiß, was wirklich passiert ist, aber alle geben ihren Senf dazu, Hauptsache viel schreiben, dazu am besten die wichtigsten Stellen immer wieder. schreiben, dann wird es vermutlich irgendwann wahr. Aber ich glaube auch, das die Mädchen zumindestens eine große Teilschuld haben. Meine Kinder wissen, wie sie mit Hunden umzugehen haben und die würden nicht dazwischen gehen, wenn Hunde sich beißen, egal ob unsere oder Fremde oder beides, unabhängig davon ob angeleint oder nicht. Im Zweifel läßt man die Leine los, dann bleibt immernoch die Fluchtoption für den einen. Für die Gerichtsurteile ist es übrigens unabhängig, ob die Hunde angeleint sind oder nicht oder nur einer. Das entscheidende ist das in Kauf nehmen einer Verletzung durch das dazwischen gehen.Also wird sich wohl alles irgendwo im Sande verlaufen und man wird nichts mehr von diesem Vorfall lesen. Bleibt nur zu hoffen, das bald ein Ende des Sommerloches in Sicht ist.

@Isotrop, Sie möchten das Ihre Kommentare gelesen und verstanden werde. Sie erwarten von anderen Leser das Ihre Kommentare akzeptiert werden. An einigen Ihrer Kommentare zumindest kann ich nicht erkennen das Sie andere Meinungen akzeptieren. Ich versteh @elblaugoetter sehr wohl seine Kommentare. Für @elfblauegoetter stehen die Kinder im Vordergrund. Wenn Sie das nicht akzeptieren können oder vieleicht auch nicht wollen dann ist das Ihr Problem. Ich denke auch das @elfblauegoetter Ihre Kommentare versteht. Sie versuchen Ihre Meinung regelrecht hier an andere Leute zu bringen und unterstellen einen dann noch fehlende Kompetenz. Wie @elfblauegoetter schon schreibt, ist es sehr wohl nachvollziehbar wie er schreibt und was er schreibt. Sie halten an der Meinung fest das die Kinder sich falsch Verhalten haben. Jedoch hätten zumindest der 1.te Vorfall verhindert werden können wenn der/die Hundehalter/in sich an ihre Pflichten gehalten hätte. Sie können doch wohl nicht in Wirkleichkeit noch daran denken " man müsse erstmal wissen warum die Hunde vom Grundstück konnten " oder" warum der/die Hundehalter/in es nicht mitbekommen hat ". Soeine Einstellung kann unmöglich Ihr Ernst sein. Was man von Eltern verlangt muss von Hundehalter/in erst recht verlangt werden. Sowieso frage ich mich warum Sie eigentlich immer wieder versuchen gegen @elfblaugoetter zu Kontern, wobei noch viele mehr genau die gleiche Meinung haben und diese vertreten. Nur da schreiben Sie gar nichts gegen. Mir kommt es vor als würden Sie einen Privat Krieg gegen @elfblaugotte führen und nicht akzeptieren das er anderer Meinung ist.


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@ alle: Da wir wiederholt Beschwerden erhalten haben über die veröffentlichten Kommentare, möchten wir als Online-Redaktion noch einmal an die Nettiquette erinnern. Selbstverständlich freuen wir uns, wenn ein Thema so kontrovers diskutiert wird, aber die Kommentare sollten trotzdem sachlich bleiben. Grundregel: Niemals vergessen, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. Insbesondere beleidigende Kommentare sind nicht zugelassen und werden gesperrt beziehungsweise gelöscht. Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil, einen freundlichen Ton, Toleranz und den Respekt vor anderen Meinungen.

NW

Laut dieser Urteile geht man aber nur danach das man nicht zwischen 2 beissende Hunde dazwischen geht.
Wenn jedoch ein nicht angeleinter Hund ein unabgeschlossenes Privargrundstück verlässt und dann ohne Aufsicht andere Hunde b.z.w die dazu gehörigen Menschen anfällt wird sicher nicht darauf entschieden ob man sich falsch Verhalten hat.
Ihre Kommentare kann ich sehr gut verstehen nur zweifel ich das Sie meine verstehen.
Sie versuchen mir doch auch nur dagegen zu sprechen.
Sie erwarten das man ( ich ) Ihre Kommentare verstehen soll.
Nur zeigen Sie kein Verständniss für meine Meinung.
Schauen Sie doch mal ob es genau die gleichen Fälle waren wo unangeleinte Hund ein nicht verschlossenes Grundstück verlassen haben.
Wenn sich im Park oder auf der Strasse 2 Hunde treffen und die Hundehalter eventuell in der nähe sind kann man Ihren Kommentare zustimmen.
So war es jedoch nicht.
Und die fragestellung man solle überlegen warum die/der Hundehalter nicht gesehen hat das die Hunde entlaufen sind kann nicht wirklich auf Verständniss treffen.
Schauen Sie sich mal die Kommentare durch wo man den Eltern der 6 jährigen Vorwürfe macht weil diese die Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Sowas geht doch schon mal gar nicht.
Wie kann man den Eltern sowas unterstellen wenn die/der Hundhalter/in selbst die Aufsichtspflicht verletzt hat ??
von Eltern wird verlangt stets auf Kinder zu achten, jedoch erwarten wir Eltern das auch von Hundehalter.
Nochmal: Wenn der/die Hundehalter/in nicht ihre Aufsichtpflicht verletzt hätte und dafür gesorgt hätte das die Tiere nicht das Grundstück verlassen,
dann wäre es sicher auch nicht zu diesem Vorfall gekommen.
Ich frage mich was Sie da wohl gegen mich geschrieben haben das dieser Satz zensiert wird ??
Etwa Niveaulos und beleidigent ??
Schon schade wenn man sieht das Kommnetare zensiert werden.
Das bedeutet doch das Sie nicht mit anderer Meinung klar kommen.



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